Von: ka
Bozen – Die Gesetzentwürfe von Freiheitlichen, 5 Sterne Bewegung und Team K wurden behandelt.
Landesgesetzentwurf Nr. 23/19: Maßnahmen für leistbares Wohnen (vorgelegt von den Abg. Leiter Reber und Mair).
Die Schere zwischen Löhnen und Mieten gehe ständig auseinander, meinte Andreas Leiter Reber (Freiheitliche). Auf das neue Wohnbaugesetz, das die Landesregierung seit Jahren verspreche, warte man noch immer. Einzelne Verbesserungsvorschläge seien stets von der Landesregierung abgelehnt worden. Vorliegender Gesetzentwurf sehe mehrere Maßnahmen vor, unter anderem sollten einheitlich 20 Punkte für Bau oder Kauf einer Wohnung genügen. Projekte von Wohnbaugenossenschaften würden oft jahrelang hängen, weil einige Mitglieder im Moment nicht die erforderliche Punktezahl hätten; hier sollte man zu den Nächstberechtigten springen können. Die GIS auf vermietete Wohnungen sollte gesenkt, jene auf leerstehende erhöht werden. Im Zusammenspiel zwischen Land und Vermietern sollte “sorgloses Vermieten” ermöglicht werden: Der Vermieter bietet einen ermäßigten Mietpreis, das Land garantiert für die Bezahlung. Das Räumungsverfahren sollte beschleunigt werden. Das Land sei dafür nicht zuständig, aber man könnte zu diesem Zweck das Verwaltungspersonal der Gerichte aufstocken, das an die Region übergegangen sei. Schließlich sollten die Baustandards, wo sinnvoll, überdacht werden, um die Baukosten zu senken. Nicht immer seien die hohen Standards nötig, neue Techniken und Materialien würden ebenfalls geringere Kosten ermöglichen und trotzdem hohe Qualität gewährleisten.
Leiter Reber bat um Vertagung des Gesetzentwurfs, da noch ein Formulierungsfehler auszubessern sei.
Landesgesetzentwurf Nr. 42/19: Landesenergieeinkommen (vorgelegt vom Abg. Nicolini).
Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) erklärte, dass es darum gehe, einen Fonds für Bürger und Bürgerinnen einrichten, insbesondere für bedürftige Personen, damit diese die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der eigenen Häuser finanzieren können, die sie sich ansonsten nicht leisten könnten. Die Photovoltaikanlagen würde mittels unentgeltlicher Überlassung zur Verfügung gestellt werden, wobei die betroffenen Bürger mit dem Land und der Betreibergesellschaft für die Herstellung von Strom für den Eigenbedarf einen Vertrag abschließen würden; die überschüssige Energie würde dabei wieder dem Land in Form eines Guthabens abgetreten werden und somit den entsprechenden Fonds speisen können. Die Gemeinde Porto Torres habe als erste diesen Fonds eingerichtet, das Ergebnis könne man auch von Google Maps aus sehen. Familien mit niedrigem Einkommen würden eine Investition nicht stemmen können, die sich erst in zehn Jahren rechne. Der erste und wichtigste Vorteil sei die Reduzierung der Schadstoffemissionen, zumal dadurch der Anteil an erneuerbarer Energie im Energiemix des Landes zunehmen würde. Der zweite Vorteil bestünde darin, dass der Bürger sich einen Teil der Stromkosten ersparen würde und der dritte, dass die lokale Wirtschaft, insbesondere die Handwerker, welche Photovoltaikanlagen installieren, davon profitieren würden.
LR Giuliano Vettorato fand den Vorschlag interessant, bat aber um Vertagung, um einzelne Aspekte noch vertiefen zu können, auch solche der Finanzierbarkeit. Bei der nächsten Sitzung könne er dem Einbringer konkrete Antworten geben.
Diego Nicolini nahm das Angebot an und zeigte sich mit der Vertagung einverstanden. Er selbst werde noch einige Änderungsvorschläge bringen.
Landesgesetzentwurf Nr. 46/20: Änderung des Landesgesetzes vom 23. April 2014, Nr. 3, „Einführung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)“ (vorgelegt von den Abg. Faistnauer, Köllensperger, Ploner A., Ploner F., Rieder und Unterholzner).
“Die Gemeindeimmobiliensteuer GIS stellt für die Gemeinden eine bedeutende Einnahme dar”, erklärte Peter Faistnauer (Team K). “Oberstes Ziel vieler Gemeinden liegt dabei in der Entlastung der Erstwohnung durch einen entsprechenden Freibetrag. Im Artikel 9 Abs. 1 wird hingegen den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, den ordentlichen Steuersatz um bis zu 0,8% zu erhöhen. Diese Erhöhung kann von den Gemeinden regulierend angewendet werden, um z.B. die Besitzer von leerstehenden Zweitwohnungen zum Vermieten zu animieren. Leider hat sich die Erhöhung von 0,8% als zu wenig effizient erwiesen. Aus diesem Grunde sieht der Gesetzesvorschlag vor, dass der ordentliche Steuersatz auf max. 5% Punkte erhöht werden kann. Damit haben die Gemeinden einen größeren Spielraum, je nach Notwendigkeit den Satz stark anzuheben (z.B. auch bei leerstehenden Wohnungen).”
Die Arbeiten werden morgen um 10.00 Uhr wieder aufgenommen.