Streit um Impfpflicht

Pöder droht den Kitas

Montag, 18. September 2017 | 10:14 Uhr

Bozen – An die Tagesmütterdienste, an die Verantwortlichen der Kitas und Kinderhorte, an die Verantwortlichen der Kinderbetreuungseinrichtungen – so beginnt ein offener Brief des Landtagsabgeordneten Andreas Pöder von der BürgerUnion. Er warnt davor eindringlich, Kinder aufgrund der staatlichen Impf- und Dokumentationsplicht auszuschließen und einen Besuch der Einrichtungen nicht zuzulassen.

Es folgt der Brief im Wortlaut:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
die teilweise in drohendem Ton gehaltenen Schreiben an Tagesmütter oder Eltern, die drohenden und völlig überzogenen mündlichen Aussagen gegenüber den Eltern hinsichtlich der sogenannten “Ausschlüsse” von Kindern aus Ihren Einrichtungen sind in jeder Hinsicht inakzeptabel.

Weder die Tagesmütterdienste noch Kitas sind “Polizeiorgane” des Sanitätsbetriebes und sie sind sicherlich nicht befugt, gegen Eltern in dermaßen drohendem Ton vorzugehen.

Ich ermahne Sie in aller Form zur Zurückhaltung.

Der Sanitätsbetrieb hat als Hilfskörperschaft des Landes KEINE Anweisungen an die Kinderbetreuungseinrichtungen zu erteilen, ich werde ein Disziplinarverfahren gegen Dr. Dagmar Regele vom Sabes wegen ihrer Schreiben an die Tagesmütterdienste etc. verlangen.

Ich mache Sie auch darauf aufmerksam, dass manche Ihrer Stellen und Mitarbeiter bei den Nachfragen und Gesprächen bei Eltern völlig ihre Zuständigkeiten überschreiten und es Ihnen auch nicht obliegt, die Eltern bezüglich Impfstatus oder gar Impfen zu bedrängen und drohen.

Sollten Sie “Ausschlüsse” von Kindern vornehmen wollen, ermahne ich Sie zur Einhaltung ALLER rechtlichen und vertraglichen Bestimmungen, die äußerst vielfältig sind, auch hinsichtlich der Mitteilungspflichten.
Ungerechtfertigte Ausschlüsse können und werden Strafanzeigen und Schadenersatzklagen gegen Sie und Ihre Einrichtungen nach sich ziehen.

Das Impfdekret sieht nicht explizit vor, dass “Ausschlüsse” vorgenommen werden dürfen oder müssen.
Der Sanitätsbetrieb ist NICHT befugt, ein Gesetz auszulegen und Anweisungen an andere Einrichtungen des Landes, zumal privater Natur, zu erteilen.

Ich weiße Sie darauf hin, dass das Rundschreiben des Unterrichtsministeriums und des Gesundheitsministeriums lediglich eine Interpretation des Impfdekrets ist und keine von einem Gericht bestätigte Auslegung.

Die Regionalregierung des Veneto hat Rekurs gegen das Impfdekret eingereicht und gleichzeitig vor wenigen Tagen einen Antrag auf ein Gutachten an den Staatsrat gestellt hat, mit dem dieser Klären soll, ob bereits für das Jahr 2017/18 Nicht-Zulassungen von Kindern vorgenommen werden dürfen.

Der Südtiroler Landtag hat am 7. Juni 2017 einen einstimmigen Beschluss gegen die Zwangsmaßnahmen wie Kindergarten- und Kita-Nichtzulassungen gefasst, ein Beschluss der vom Regionalrat später bestätigt wurde.

Es wäre dringend angebracht, dass Ihre Einrichtung sowohl das Ergebnis des Gutachtens des Staatsrates als auch die Entscheidung des Verfassungsgerichtes abzuwarten. Sollte dieses Teile des Gesetzes aufheben, Sie aber in der Zwischenzeit Kinder ungerechtfertigterweise ausgeschlossen haben, wird dies unweigerlich rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Sie sollten sich im übrigen als Kinderbetreuungseinrichtung mehr um das Wohl der Kinder als um den Willen des Sanitätsbetriebes oder die Umsetzung eines unklaren Gesetzes sorgen und kümmern.

Mit besten Grüßen
Abg. Andreas Pöder”

Von: mk

Bezirk: Bozen