Von: apa
Am Dienstag beginnt am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess um einen mutmaßlich verhinderten Terror-Anschlag auf ein Taylor Swift-Konzert im Wiener Ernst-Happel-Stadion. Laut Anklage war Beran A. (21) spätestens am 21. Juli 2024 fest entschlossen, im Namen der Terror-Miliz “Islamischer Staat” (IS) am 9. August 2024 ein Attentat im voll besetzten Stadion zu verüben. Er wurde dank einer Warnung aus dem Ausland zwei Tage vor dem Termin festgenommen.
Mitangeklagt ist mit Arda K. (21) ein zweiter mutmaßlicher IS-Terrorist. Der Staatsanwalt will beweisen, dass die beiden mit dem in Saudi-Arabien inhaftierten Hasan E. eine hochgefährliche IS-Terror-Zelle gebildet und bereits Ende 2023 die Ausführung von drei Anschlägen im Namen des IS geplant hatten. Ihr gemeinsamer Tatplan sah laut Anklage vor, am 11. März 2024 getrennt voneinander in Mekka, Istanbul und Dubai zeitgleich Polizisten oder Sicherheitsleute zu töten. Während Beran A. und Arda K. jeweils unverrichteter Dinge aus Dubai und Istanbul zurückkehrten, stach Hasan E. vor der Al-Haram-Moschee in Mekka einem Sicherheitsbeamten ein Messer in den Hals und verletzte vier weitere Personen, ehe er überwältigt werden konnte. Der 21-Jährige wartet seither in einem Gefängnis in Saudi-Arabien auf den Ausgang seines von den saudischen Behörden geführten Strafverfahrens. Beran A. und Arda K. wird in Wiener Neustadt vorgeworfen, Hasan E. in seinen terroristischen Absichten bestärkt zu haben, indem sie mit ihm bis knapp vor der Bluttat in Mekka telefonischen Kontakt hielten und die Einzelheiten ihrer jeweiligen Vorhaben besprachen.
Der auf insgesamt vier Verhandlungstage anberaumte Prozess in Wiener Neustadt findet unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. Angekreidet wird den beiden mutmaßlichen IS-Anhängern fast die gesamte im Strafgesetzbuch (StGB) enthaltene Palette an terroristischen Straftaten, darunter versuchter Mord bzw. Beitrag zum versuchten Mord im terroristischen Kontext (§ 278 c Absatz 2 StGB) sowie Reisen für terroristische Zwecke (§ 278 g StGB). Im Fall von anklagekonformen Schuldsprüchen drohen den Angeklagten nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) bis zu 20 Jahre Haft.




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