Von: Ivd
Bozen – Mit insgesamt zwölf Änderungsanträgen und einer Tagesordnung zur Wohnbaureform hat sich der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Hannes Rabensteiner, in der letzten Landtagssitzung für die Interessen der einheimischen Bevölkerung im Bereich Wohnbau eingesetzt. Die teilweise harsche Kritik an seinen Vorschlägen zeigt für Rabensteiner ein beunruhigendes Bild: „Es ist traurig, wenn man als Politiker angefeindet wird, nur weil man sich für die eigenen Landsleute starkmacht.“
Ein Hauptanliegen der eingebrachten Anträge war es, den Zugang zu Wohnbauförderungen nur mehr jenen zu ermöglichen, die seit mindestens fünf Jahren in Südtirol leben und arbeiten. „Wer keinen Beitrag für das Südtiroler Steuer- und Sozialsystem leistet, soll auch keine Förderung erhalten“, stellt Rabensteiner klar. Der Antrag wurde von der Mehrheit abgelehnt.
Bis dato und auch weiterhin, da der Antrag abgelehnt wurde, können alle, die einen Arbeitsplatz in Südtirol aufweisen, um Wohnbauförderungen ansuchen. „Dies spiegelt nicht die Aussagen der Landesregierung wider“, so Rabensteiner, „die ständig von leistbarem Wohnen für Einheimische spricht.“
Kritik übte der Abgeordnete besonders an der Bevorzugung von Bediensteten staatlicher Einrichtungen im Rahmen der Militärwohnregelung. Die Reform ermöglicht es nun auch Angehörigen anderer staatlicher Behörden und Agenturen, mit lediglich fünf Jahren Ansässigkeit, Wohnungen in Militäranlagen in Südtirol zu mieten oder in weiterer Folge auch zu kaufen. Diese zur Verfügung stehenden Wohnungen müssten nach Vorschlag von Rabensteiner zweckbestimmt bleiben. Das heißt, dass sie ausschließlich für die Dauer und zum Zwecke der Ausübung der Diensttätigkeit genutzt werden können. Auch dieser Vorschlag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Vorschläge war die Einführung einer dauerhaften Zweckbindung für den geförderten Wohnbau. Ziel ist es, einer missbräuchlichen Nutzung öffentlicher Fördermittel vorzubeugen. „Es kann nicht sein, dass Wohnungen nach Ablauf der Bindungsfrist am freien Markt, wenn auch weiterhin konventioniert, teuer verkauft werden – das ist unterstützte Vermögensbildung auf Kosten der Allgemeinheit“, betont Rabensteiner. Sein Vorschlag sah deshalb vor, einen „Freikauf“ von der Bindung erst nach 30 Jahren und nur gegen vollständige Rückzahlung der Zusatzförderung zuzulassen – mit Inflationsanpassung. Von dieser Regelung ausgenommen gewesen wären Immobilien, die innerhalb der Familie weitervererbt werden oder an Einheimische, die die Kriterien zum geförderten Wohnbau erfüllen, um den geförderten Wohnbau zu erhalten.
Alle von Rabenstein aufgestellten Forderungen wurde mit Außnahme einer Forderung zur Streichung einer Gesetzespassage, die bestehende Schutzregelungen für Militärwohnungen ausgehebelt hätte abgelehnt.
Die Süd-Tiroler Freiheit kündigt an, weiter Druck zu machen und Lösungen für leistbares Wohnen für Einheimische und gegen Spekulation und Zweckentfremdung öffentlicher Steuergelder zu fordern. Rabensteiner kündigt auch bereits einen weiteren Antrag zum Thema leistbares Wohnen an.
„Die Wohnreform muss sich an den Bedürfnissen unserer einheimischen Bevölkerung orientieren, nicht an den Interessen von Spekulanten, staatlichen Bediensteten oder anderen ‚Dahergeloffenen‘ “, fasst Rabensteiner zusammen. „Südtirol braucht leistbaren Wohnraum für Südtiroler, nicht mehr und nicht weniger.“
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