Debatte zu Entschädigung für Verwaltungsratspräsidenten

Regionalrat: Bestimmungen zu Gemeindesekretären und Pflegeheimen

Mittwoch, 21. September 2016 | 13:18 Uhr

Bozen/Trient – Zu Beginn der Sitzung des Regionalrats erinnerte Regionalratspräsident Thomas Widmann an den kürzlich verstorbenen ehemaligen Abgeordneten Ferdinando Tonon, der von 1972 bis 1978 Mitglied des Regionalrats war, und bat um eine Schweigeminute.

Gesetzentwurf Nr. 74: Dringende Bestimmungen auf dem Sachgebiet der örtlichen Körperschaften (eingebracht vom Regionalausschuss). Der Entwurf, der aus Dringlichkeitsgründen auf die Tagesordnung gesetzt wurde, enthält Bestimmungen zur Besetzung von Gemeindesekretärsstellen, die vor allem auf die im Trentino neu zusammengeschlossenen Gemeinden eingehen.

Damit gehe man auch auf die Reform der Gemeindeordnung im Trentino ein, bemerkte Marino Simoni (Progetto Trentino), der eine allgemeine Reform zu den Lokalkörperschaften anmahnte. Die heutige Rechtslage enthalte zahlreiche Ungereimtheiten, was auch zu Rechtsstreitigkeiten führen könne. Der vorliegende Entwurf löse nur einige Probleme.
Rodolfo Borga (Amministrare e Civica Trentina) wies wie Simoni auf das Problem der Ranglisten hin, auch bereits verfallene würde damit bis Ende 2018 aufrecht erhalten.

Lucia Maestri (PD) erläuterte einen Änderungsantrag ihrer Fraktion, mit dem man den Gemeinden trotz des allgemeinen Anstellungsstopps noch Spielraum bei der Besetzung von Stellen einräume.

Ass. Josef Noggler stimmte mit Simoni überein, dass das Gesetz eine Generalüberholung bräuchte. Aber das sei schwierig, da es immer wieder Nachbesserungen für die eine oder andere Provinz brauche. Nun stehe wieder ein Änderungswunsch aus Südtirol an, den man abwarten wolle. Der Rückgriff auf alte Rangordnungen sei notwendig, weil es im Trentino einen generellen Aufnahmestopp gebe.

Zu Art. 1 wurde ein Streichungsantrag von Ass. Noggler angenommen; dadurch bleibt die Bestimmung, dass ein Wettbewerb für eine Gemeindesekretärsstelle nach einem Jahr abgeschlossen sein muss. Zu den weiteren Artikeln gab es keine Debatte. Der Gesetzentwurf wurde mit 30 Ja, drei Nein bei 33 Enthaltungen genehmigt.

Anschließend wurden zwei Gesetzentwürfe zum selben Thema gemeinsam behandelt: Gesetzentwurf Nr. 57: Änderungen zum Regionalgesetz Nr. 7 vom 21. September 2005 mit seinen späteren Änderungen betreffend „Neuordnung der öffentlichen Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen – öffentliche Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste“ (eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Degasperi und Köllensperger); Gesetzentwurf Nr. 68: Änderungen zum Regionalgesetz vom 21. September 2005, Nr. 7 „Neuordnung der öffentlichen Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen – öffentliche Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste“ (eingebracht vom Regionalausschuss).

Ersterer Gesetzentwurf (Nr. 57) zielt darauf ab, die jüngsten staatlichen Reformbestimmungen zur öffentlichen Verwaltung (sog. Madia-Gesetz von 2015) auch auf die öffentlichen Betriebe für Pflege und Betreuung anzuwenden; demnach wird es verboten, Personen im Ruhestand z.B. als Verwaltungsratspräsidenten von Altersheimen einzusetzen. Der zweite Gesetzentwurf (Nr. 68) sieht einige Abweichungen zu genannter Bestimmung vor, da es sonst – wie Ass. Plotegher betonte – schwierig sei, diese Ämter und Funktionen zu besetzen, da nur Rentner die Zeit hätten, sich konstant und täglich dieser Aufgabe zu widmen. So wird zum Beispiel eine Vergütung für ein einziges Mandat vorgesehen.

Filippo Degasperi (5 Sterne Bewegung) sah seinen Entwurf nicht als Kreuzzug. Man gehe einfach vom Prinzip des Madia-Gesetzes aus: Wer bereits eine Rente beziehe, könne weiter für die Allgemeinheit arbeiten, aber nicht auf Kosten der Allgemeinheit. Das Hauptziel der Madia-Reform sei der Generationenwechsel, nicht so sehr die Einsparung. Eine Ausnahme für Senioren- und Pflegeheime sei nicht nachvollziehbar. Das Argument, nur Rentner hätten für diese Aufgabe die nötige Zeit, sei nicht stringent: Das würde umgekehrt heißen, dass die Verwaltung anderer öffentlicher Gesellschaften, bei den Rentner nicht zugelassen seien, kein großer Aufwand wäre. Das Haftungsrisiko solcher Ämter, das für eine Entschädigung oft ins Feld geführt wird, könnte durch eine Versicherung gedeckt werden.

Andreas Pöder (BürgerUnion – Team Autonomie) bat um ausführlichere Protokollierung der Sitzungen der Gesetzgebungskommissionen, dort habe es z.B. auch eine interessante Anhörung zum Thema gegeben. Pöder stimmte dem Gesetzentwurf Degasperis und Köllenspergers zu, das Prinzip des Generationenwechsels sei richtig. Es könne sein, dass es ohne Vergütung schwieriger sein werde, die Ämter zu besetzen, aber das Madia-Gesetz könne man nicht so umgehen. Wenn man hier eine Ausnahme mache, dann könnte man dies auch in den anderen Bereichen tun. Er sei sich nicht sicher, ob der Gesetzentwurf der Regionalregierung einer römischen Anfechtung standhalten könne.

Paul Köllensperger (5 Sterne Bewegung) erinnerte an die Pflicht, diese staatliche Norm zu übernehmen, außerdem sei ihr Prinzip unterstützenswert. Die Ausnahmeregelung, die von der Regionalregierung vorgeschlagen werde, gehe weit über das Madia-Gesetz hinaus. Er zitierte den Generalsekretär der Südtiroler Landesregierung, der ebenfalls die Bestimmungen dieses Gesetzes verteidige. Es gehe dabei nicht so sehr um Einsparungen, sondern um den Generationenwechsel. Der Entwurf der Regionalregierung könnte von der Zentralregierung und auch vom Rechnungshof beanstandet werden. Eine akzeptable Ausnahme wäre eine Entschädigung für maximal ein Jahr, um eine geordnete Übergabe zu ermöglichen.

Elena Artioli (Team Autonomie – BürgerUnion) sprach sich deutlich für eine Anwendung der Madia-Reform aus. Ass. Violetta Plotegher wies darauf hin, dass das Madia-Gesetz eine Vielzahl von Verwaltungen regelt. Sie ging dann auf die einzelnen Artikel des Gesetzentwurfs der Regionalregierung ein. Darin gebe man diesen Pflegekörperschaften einen klareren Rechtsstatus als Körperschaften nicht wirtschaftlicher Natur. Man wolle Klarheit bei der Übernahme der Madia-Reform schaffen, und das werde auch durch einige ihrer Änderungsanträge erreicht, damit werde auch eine Ausnahme gestrichen, die im ursprünglichen Entwurf vorgesehen war. Mit dem Entwurf werde auch die Figur des Pflegeheimdirektors besser geregelt. Plotegher bekannte sich zum Prinzip des Madia-Gesetzes, man wolle durchaus den Generationenwechsel. Aber die Pflegeheime könnten nicht mit den allgemeinen Verwaltungsdiensten verglichen werden. Sie sei bereit, auch andere Änderungsanträge anzunehmen, man müsse sich aber bewusst sein, dass es eine Übergangsphase brauche.

Walter Viola (PT) meinte, man zeige zu große Eile bei der Übernahme des Staatsgesetzes. Dieses sei nicht in allen Teilen direkt und sofort anwendbar, es fehlten noch Durchführungsbestimmungen und vor allem das Einvernehmen zwischen Staat und Regionen. Regionen mit Normalstatut würden noch zuwarten.

Die Arbeiten werden um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.

Von: mk

Bezirk: Bozen