Zusammenarbeit mit Beratungsstellen wurde definiert

Richtlinien für Akkreditierung von Frauenhausdiensten verabschiedet

Mittwoch, 23. August 2017 | 13:59 Uhr

Bozen – In ihrer Sitzung gestern, 22. August, genehmigte die Landesregierung die Richtlinien für die Ermächtigung und die Akkreditierung der Frauenhausdienste. Dazu gehören bauliche Voraussetzungen genauso wie personelle sowie weitere organisatorische und fachliche Qualitätsstandards. So hat der Dienst zum Beispiel ausschließlich weibliches Fachpersonal zur Verfügung zu stellen, das die Frauen begleitet, regelmäßige Weiterbildung und Supervision durch eine externe Fachperson sind verpflichtend. Die Dienststellen müssen darüber hinaus so aufgebaut sein, dass jede Frau – je nach Wunsch – auf Deutsch oder Italienisch beraten werden kann. Nur wer diese Kriterien erfüllt, kann als Frauenhausdienst akkreditiert werden.

“Gerade die häusliche Gewalt wird auch heute noch häufig verharmlost. Es ist daher besonders wichtig, einen geschützten Raum für die Opfer zu schaffen. In erster Linie geht es natürlich darum, dass die Frauen sich aus einer solchen Situation befreien können, es ist aber auch wichtig, dass wir sie in dieser Zeit gut begleiten”, zeigt sich Soziallandesrätin Martha Stocker überzeugt. Ein sicherer Zufluchtsort und qualifizierte Unterstützung könnten darüber hinaus auch dazu beitragen, dass Frauen Fälle häuslicher Gewalt vermehrt zur Anzeige bringen. “Das ist wichtig, denn nur so können wir die Spirale der Gewalt durchbrechen und dafür sorgen, dass Gewalt von den Frauen nicht mehr hingenommen und auch nicht an die Kinder weitergegeben wird”, sagt Stocker.

Der Frauenhausdienst besteht aus zwei Einrichtungen: Bei den Beratungsstellen bekommen betroffene Frauen Information, Beratung, Hilfe und Unterstützung, wenn nötig, finden sie gemeinsam mit ihren minderjährigen Kindern auch in einer Wohnung Schutz. Mit ihrem gestrigen Beschluss hat die Landesregierung auch die Zusammenarbeit dieser Einrichtungen mit den sogenannten Anlaufstellen definiert. Diese bieten Frauen, die Hilfe suchen, erste niederschwellige Beratung, sie unterliegen jedoch keiner Akkreditierung und sind beim Verdacht häuslicher Gewalt dazu verpflichtet, die Frauen an eine akkreditierte Stelle zu verweisen.

In Südtirol gibt es vier Beratungsstellen für Frauen in Gewaltsituationen und fünf stationäre Einrichtungen mit insgesamt 40 Wohneinheiten. Im Jahr 2016 haben sich 562 Frauen an die Beratungsstellen gewandt, 97 Frauen und insgesamt 93 Kinder wurden in die Wohneinrichtungen aufgenommen.

Der Dienst ist kostenlos und gewährleistet die Anonymität. Für Hilfesuchende gibt es folgende Beratungsstellen:

·  Bozen: Frauenhaus und Beratungsstelle, Tel. 800 276 433; Geschützte Wohnungen, Tel. 800 892 828

·  Brixen: Frauenhaus und Beratungsstelle, Tel. 800 601 330

·  Bruneck: Geschützte Wohnung und Beratungsstelle, Tel. 800 310 303

·  Meran: Frauenhaus und Beratungsstelle: Tel. 800 014 008

Von: mk

Bezirk: Bozen