Von: mk
Bozen – Südtirol hat nun ein Gesetz zur Förderung der Sachwalterschaft. Der Landtag hat dem von der Landesregierung vorgelegten Entwurf mit großer Mehrheit zugestimmt.
Der Landtag hat heute Nachmittag dem von der Landesregierung auf Vorschlag von Soziallandesrätin Martha Stocker vorgelegten Gesetzentwurf zur Förderung der Sachwalterschaft mit 25 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen zugestimmt. “Mit diesem Gesetz werden die Bedeutung der Sachwalterschaft anerkannt, den Sachwaltern und Sachwalterinnen rechtliche Sicherheit geben und Möglichkeiten der Förderung geschaffen”, erklärte Soziallandesrätin Stocker nach der Genehmigung.
Die Sachwalterschaft wurde in Italien 2004 eingeführt. Das Land Südtirol hat 2009 ein Verzeichnis eingerichtet, in das sich alle Personen eintragen lassen können, die dazu bereit sind, auch außerhalb ihrer Familie als Sachwalter tätig zu sein. Darüber hinaus werden jedes Jahr Grund- und Aufbaukurse für Sachwalter angeboten und Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen ergriffen, um die Figur des Sachwalters zu stärken und weiter bekannt zu machen. Sachwalter stehen Menschen zur Seite, die wegen einer Krankheit oder auch einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung nicht (mehr) selbst dazu in der Lage sind, ihre eigenen Interessen wahrzunehmen. Dazu zählen beispielsweise Menschen mit Behinderung oder Menschen mit einer psychischen Erkrankung.
Das heute vom Landtag verabschiedete Gesetz, das nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft tritt, bündelt zum einen die vielfältigen Maßnahmen, die in den vergangenen Jahren zur Förderung der Sachwalter bereits gesetzt worden sind und verankert sie rechtlich. Dies gilt beispielsweise für das bestehende Verzeichnis der Sachwalter sowie für die Sensibilisierungs- und Koordinierungsmaßnahmen. Zum anderen sieht es zwei ganz neue Möglichkeiten vor, um Personen zu fördern, die eine Sachwalterschaft außerhalb ihrer Familie übernehmen: So kann die öffentliche Hand künftig den Abschluss einer Versicherungspolizze für die zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten finanziell unterstützen und Sachwaltern Spesen rückerstatten, wenn sie sich um Menschen kümmern, die sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden.
Am Gesetz zur Förderung der Sachwalterschaft haben die Sozialdienste, der Dachverband für Soziales und Gesundheit, das Landesgericht und der Gemeindenverband mitgearbeitet.