"Wohnraumnot wird wohl nicht beseitigt"

Schutz von Eigentümern und Mietern: Landtag beschließt Fonds

Donnerstag, 12. Januar 2023 | 13:31 Uhr

Bozen – Ein Beschlussantrag zum Schutz von Eigentümern und Mieter über einen Fonds fand heute im Südtiroler Landtag seinen Weg zur Annahme. Zunächst gab es eine lange Diskussion über den Beschlussantrag, der dann schließlich in abgeänderter Form angenommen wurde.

Maria Elisabeth Rieder (Team K) unterstrich, dass der Abg. Franz Ploner mit diesem Antrag einen sehr wichtigen Aspekt aufgeworfen habe. Wohnen werde in Südtirol immer mehr zum Luxus. Es sei besonders für junge Menschen, die keine Unterstützung von zu Hause unterhielten, kaum mehr möglich, sich ein Eigenheim zu kaufen oder auch nur von zu Hause auszuziehen. Jeder Puzzlestein sei notwendig, um hier für Unterstützung zu sorgen. Dieser Garantiefonds sei für sie ein kleiner Tropfen auf dem heißen Stein. Man werde in den kommenden Jahren noch weitere Schritte setzen müssen, damit sich junge Menschen das Wohnen leisten könnten. Der Beschlussantrag sei so formuliert, dass er von allen mitgetragen werden könne.

Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) unterstrich, er sei nicht der Meinung, so wie der Abg. Staffler, dass das Problem durch weiteres Bauen von Wohnungen gelöst werden könne. Wenn für eine normale Wohnung in Südtirol 1.400 Euro Monatsmiete verlangt werde, dann sei das Wucher und Geschäftemacherei. Das ständige Bauen habe noch nie dazu geführt, dass der Wohnraum billiger geworden sei. Man würde dem Antrag zustimmen, auch wenn man sich bewusst sei, dass dieser das große Problem nicht lösen könne.

Landesrätin Waltraud Deeg dankte für die Diskussion. Das Thema Mieten und Wohnen sei eines der zentralen Themen – nicht nur in Südtirol, sondern auch andernorts. Die Preise für Immobilien stiegen, die Preise für Mieten ebenso, auch für Studentenwohnungen. Der Trend sei überall derselbe. Grundsätzlich definierten sich Preise aus Angebot und Nachfrage – dies sei eine Logik des freien Marktes. Die Frage sei: Wie schaffe ich es, Wohnraum für Menschen zu schaffen, die in Südtirol leben und arbeiten? Bei einer unlängst stattgefundenen Konferenz hätten Experten gesagt, man habe bereits alle Instrumente in der Hand, um dafür zu sorgen. Diese Instrumente seien der geförderte, der konventionierte und der öffentliche Wohnbau. Es gelte, dass bei künftigen Konventionierungen die Mietraumbremse mitgedacht sei. Zum Vermieter- und Mieterschutzfonds: Die im Antrag genannten Organisationen und das Land hätten über viele Jahre immer wieder miteinander geredet, aber man sei nie – wie es auf Südtirolerisch heiße – “auf ein Gottsnam” gekommen, man habe also immer nur geredet, nie eine Lösung gefunden.

Mit dem Wohnbaugesetz habe man eine Lösung gefunden. Es gebe dazu das Instrument des Beitrags für Miete, für den 39 Millionen Euro zur Verfügung stünden. Es gebe die Wohnungen des Wobi. Damit sei man in Südtirol besser aufgestellt als im restlichen Italien. Während der Pandemie hätten viele es nicht mehr geschafft, die Miete zu bezahlen. Sie habe eine Welle von Zwangsräumungen befürchtet. Doch während es 2017 181 waren und 2018 160 seien es 2020 34 gewesen, 60 2021 und 2022 163. Dies habe gezeigt, dass die Hilfsmaßnahmen funktioniert hätten. Ihr Vorschlag, so LR Deeg, wäre es, dass man sich zusammensetze und vereinbare, die genannten Organisationen in Umsetzung des Gesetzes an einen Tisch zu holen, um Anregungen einzuholen.

Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten) ging davon aus, dass der so formulierte Antrag angenommen werde, bedauerte aber, dass der Zeitrahmen gestrichen worden sei. Er hoffe, die Verpflichtung bleibe nicht nur toter Buchstabe.

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) sagte, die Grünen würden für den Antrag stimmen. Doch nun gehe es um den Schutz der Vermieter – so wie vom Gesetz vorgesehen. Man wolle auch einen Schutz für die Mieter.

Franz Ploner unterstrich, dass dies im IV. Gesetzgebungsausschuss gefordert worden sei, doch es sei dann nicht so gegangen. Auf dem Gesetz aufhängend wäre das schwierig gewesen.

LR Deeg ergänzte, dass es laut gesetzlichen Vorgaben Fälle gebe, in denen die Durchführungsverordnung im Gesetzgebungsausschuss behandelt werden müsse. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe würden vorgestellt werden. Es handle sich um einen weiteren Schritt. Das Ziel sei, bei dem Thema weiterzukommen und produktiv zu arbeiten.

Franz Ploner sagte, der Punkt 2 sei herausgenommen worden, weil die Landesrätin zu Protokoll geben werde, dass die Durchführungsverordnung im IV. GGA zur Durchsicht und Stellungnahme übermittelt werde. Das habe sie gemacht.

Anschließend kam der abgeänderte Antrag zur Abstimmung; er wurde einstimmig mit 33 Ja angenommen.

Von: luk

Bezirk: Bozen