Von: mk
Bozen – In der heutigen Sitzung hat der IV. Gesetzgebungsausschuss unter dem Vorsitz von Waltraud Deeg den Antrag des Team K auf Anhörung von Menschen mit Behinderung angenommen: „Am 24. September werden die direkt Betroffenen, die Fachdienste und die verschiedenen in diesem Bereich tätigen Organisationen eingeladen, um sich über die aktuelle Situation dieser Menschen in den Bereichen Mobilität, schulische und berufliche Eingliederung zu informieren und festzustellen, wo es Verbesserungsbedarf gibt“, so die Vorsitzende Deeg. „Ich bin froh, dass der Antrag angenommen wurde“, kommentiert Antragsteller Alex Ploner: „Die Betroffenen berichten von zahlreichen Problemen und Veränderungen bei den Dienstleistungen; es geht also darum, die aktuelle Situation zu ermitteln und einen Tag der Aussprache zu widmen: am Vormittag mit den direkt Betroffenen, am Nachmittag mit den Verbänden und den Mitarbeitern der Dienste.“
Der Ausschuss hat dann auch die in seinen Fachbereich fallenden Artikel des Landesgesetzentwurfs Nr. 44/25 geprüft: Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Landesämter und Personal, Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, örtliche Körperschaften, Kultur, öffentliche Veranstaltungen, Unterricht, Sport und Freizeitgestaltung, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Gemeinnutzungsrechte, Jagd und Fischerei, Gewässernutzung, Landschaftsschutz und Umweltschutz, Energie, Finanzen, Fremdenverkehr und Gastgewerbe, Alpinistik, öffentliche Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen, Wirtschaft, Arbeit, geförderter Wohnbau, Fürsorge und Wohlfahrt, Hygiene und Gesundheit (LH Arno Kompatscher). Es handelt sich dabei um die Artikel 35 bis 46, welche im Titel IV erhalten sind und die Bestimmungen im Bereich Arbeit, öffentlicher und sozialer Wohnbau, Fürsorge und Wohlfahrt, Hygiene und Gesundheit betreffen. Die Artikel wurden mit drei Ja (Vorsitzende Deeg, Abg. Franz Locher und Anna Scarafoni) und drei Enthaltungen (Zeno Oberkofler, Franz Ploner und Hannes Rabensteiner) gebilligt.
Wie die Vorsitzende mitteilte, wurden „Abänderungsanträge der Landesregierung angenommen, mit zusätzlichen Artikeln zur Anpassung des Unterhaltsvorschusses, der auch bis zum 21. Geburtstag des Sohnes oder der Tochter verlängert wird, zur Finanzierung von Praktika im Sozial- und Gesundheitswesen und zur kostenlosen Beratung und Verhütung in Familienberatungsstellen, die Landesrat Messner bei der Behandlung des entsprechenden Landesgesetzes in der Mai-Sitzung angekündigt hatte“.
Der Ausschuss hat außerdem beschlossen, für den 13. Juni eine außerordentliche Sitzung einzuberufen, um den kürzlich von der Landesregierung angenommenen Gesetzesentwurf zum Ehrenamt von Landesrätin Pamer zu begutachten: „Die Vereine und Verbände des Sektors warten dringend darauf: Deshalb haben wir beschlossen, ihn so schnell wie möglich zu behandeln, damit er bald ins Plenum kommt“, so Deeg.
Die Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 39/25: Bestimmungen von Verfahren und Fristen für die Landesgesundheitsdienste für medizinisch assistierten Suizid nach Maßgabe des Urteils des Verfassungsgerichtshofs Nr. 242/2019 (Abg. F. Ploner, Köllensperger, Rieder, A. Ploner) und des Landesgesetzentwurfs Nr. 42/25: „Organisatorische Maßnahmen zur Umsetzung der Urteile des Verfassungsgerichts Nr. 242/2019 und Nr. 135/2024“ (Abg. Repetto) wurde vertagt auf Antrag der Einbringer, die einen gemeinsamen Entwurf vorlegen wollen.
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