Neue Zuständigkeit anvisiert

Steueragenturen: Landesregierung legt Durchführungsbestimmung vor

Dienstag, 07. Dezember 2021 | 14:09 Uhr

Bozen – Südtirol könnte Zuständigkeiten im Bereich der Steueragenturen vom Staat übernehmen. Das sieht eine Durchführungsbestimmung vor, die die Landesregierung im Entwurf vorgelegt hat.

Der Staat könnte dem Land Südtirol in absehbarer Zeit Zuständigkeiten im Bereich der Steueragenturen  übertragen, und zwar für die Agentur der Einnahmen und für die Steuerkommissionen. Es handelt sich dabei um die Befugnisse für das Verwaltungspersonal, für die Instandhaltung und Verwaltung der Gebäude der Agentur und für deren Ausstattung. Auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute (6. Dezember) die Landesregierung einem entsprechenden Entwurf einer Durchführungsbestimmung zugestimmt. Dieser wird nun der Zwölferkommission  übermittelt. Sollten in der Folge auch die Ministerien und die Regierung grünes Licht geben, so würde die Übernahme durch ein Abkommen mit dem Finanz- und Wirtschaftsministerium im Detail geregelt.

Im Stabilitätsgesetz von 2014 hatte der Staat neben der Übergabe von Zuständigkeiten im Bereich des Stilfserjoch-Nationalparks und der Verwaltung des Gerichtswesens an Südtirol und das Trentino eine solche auch für die Steueragenturen vorgesehen. Während das Land Südtirol in der Zwischenzeit sowohl für den Südtiroler Anteil am Stilfserjoch-Nationalpark als auch für das Verwaltungspersonal und die Baulichkeiten der Gerichtsbehörden zuständig ist, hat es bezüglich der Steueragenturen bisher noch keine Kompetenzübernahme gegeben.

Um diesen Prozess zu beschleunigen, wurde nun der Entwurf einer Durchführungsbestimmung  überarbeitet, den das Land bereits 2015 gemeinsam mit dem Trentino der Zwölferkommission unterbreitet hatte. “Unseren ersten Vorschlag zur Übernahme von Befugnissen für die Steueragenturen haben wir nun überarbeitet, in der Hoffnung, das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen”, erklärt Landeshauptmann Kompatscher: “Der neue Entwurf sieht vor, dass die staatlichen Befugnisse ab dem 1. Juli 2022 auch getrennt an Südtirol und das Trentino übertragen werden können.” Zumal 90 Prozent des Südtiroler Steueraufkommens im Lande bleiben und nur zehn Prozent an den Staat weitergeleitet werden, sei es Anliegen des Landes, die Steueragenturen im Lande zu modernen Dienstleistungszentren zu machen, wo die Steuerzahlenden als Kunden im Mittelpunkt stehen, sagte der Landeshauptmann, der auch klarstellte: “Die Gesetzgebungsbefugnis im Bereich des Steuerwesens liegt natürlich beim Staat, wir möchten Verwaltungsbefugnisse in diesem Bereich übernehmen.”

Von: luk

Bezirk: Bozen