In Meran gilt noch ein Auftrittsverbot für Straßenkünstler

Straßenkunst: Auf der Suche nach neuen Möglichkeiten

Freitag, 28. Januar 2022 | 18:46 Uhr

Bozen – Eine eigens hierfür eingerichtete Arbeitsgruppe in Meran ist dabei, unter größtmöglicher Einbeziehung der Bevölkerung neue Regeln für die künstlerischen Darbietungen auf öffentlichen Flächen auszuarbeiten.

Der Arbeitsgruppe, die Mittwochvormittag (26. Januar) im Rathaus getagt hat, gehören Katharina Zeller, Vizebürgermeisterin und Referentin für Kultur in deutscher Sprache, Emanuela Albieri, Referentin für Kultur in italienischer Sprache, Joachim Ellmenreich in Vertretung der Kaufleute, Meinhard Khuen, Vorsitzender des Vereins Kallmünz, Jordi Beltramo und Naimana Maino (Künstler bzw. Künstlerin*in) sowie Lydia Benedetti, Präsidentin des Stadtviertels Innenstadt an.

“Unser gemeinsames Ziel ist es, neue Lösungsvorschläge und mehr Klarheit für die Ausübung von Straßenkunst zu erarbeiten. In diesen Entscheidungsprozess werden alle Beteiligten involviert – angefangen bei den Künstler*innen selbst und den Kaufleuten der Innenstadt. Auch die Einwohner*innen und die in den Büros tätigen Mitarbeiter*innen sollen zu Wort kommen. Wir wollen in Kürze die öffentlichen Flächen für die Darbietungen wieder freigeben. Dabei sollen die bereits vor dem Auftrittsverbot geltenden Bestimmungen berücksichtigt aber auch neue Vorführungsorte Orte festgelegt werden”, erklärte Albieri.

“Kunst im öffentlichen Raum hat in der Kurstadt eine lange Tradition und soll weiterhin auch mithilfe zeitgemäßer Technologie gefördert werden: Wir wollen die Möglichkeit überprüfen, neue technischen Lösungen anzuwenden, um die Organisation der Performances und deren Kontrolle zu erleichtern” betonte Zeller. Zu diesem Zweck sollen auch die Fachleute der FNAS, des italienischen Verbands für Straßenkunst, zu Rate gezogen werden.

Zur Zeit – und bis Montag, 31. Januar – gilt auch in Meran ein Auftrittsverbot für Straßenkünstler. Das sieht Art. 6 des Gesetztesdekretes Nr. 221 vom 24.12.2021 vor, der von der Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 39 übernommen wurde. Auf staatlicher Ebene wurden dadurch weitere dringende Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie eingeführt. So ist unter anderem bis 31. Januar 2022 das Abhalten von Feiern, gleichartigen Veranstaltungen und Konzerten, die Menschenansammlungen im Freien mit sich bringen, verboten. Dieses Verbot gilt auch für jegliche Form der Darbietung von Straßenmusik, Straßenschauspiel oder anderer Straßenkunst.

 

Meinhard Khuen (von links), Katharina Zeller, Emanuela Albieri, Joachim Ellmenreich und Jordi Beltramo.

Von: luk

Bezirk: Burggrafenamt