Von: mk
Bozen/Trient – Der Ministerrat in Rom hat in Anwesenheit des Präsidenten der Region und Landeshauptmann der Autonomen Provinz Trient Maurizio Fugatti die Durchführungsbestimmung betreffend die Bestätigung der Tarifverträge für das Regional- und Landespersonal verabschiedet.
Nachdem der Rechnungshof voriges Jahr im Verfahren zur Billigung der Rechnungslegung der Region und der Provinzen zum ersten Mal seit 2005 die Anwendbarkeit der staatlichen Regelung betreffend die Bestätigung der Tarifverträge gemäß gesetzesvertretendem Dekret Nr. 165/2001 auch auf die Tarifverträge des Regional- und Landespersonals thematisiert hatte, haben sich die Region und die beiden Provinzen umgehend mit dieser Angelegenheit befasst und dafür eingesetzt, dass der Rechnungshof diese spezifische Kontrolle (die die Glaubhaftigkeit der berechneten Kosten und deren Vereinbarkeit mit den Haushalts- und Planungsinstrumenten der Region und der Provinzen betrifft) auch in unserer Region unter Berücksichtigung der Befugnisse der autonomen Körperschaften ausüben kann.
Es hat sich sofort herausgestellt, dass eine Änderung des DPR Nr. 305/1998 erforderlich war. Das Dekret, mit dem in unserer Region die Kontrollen des Rechnungshofs geregelt werden, musste durch eine spezifische Bestimmung betreffend die Bestätigung der Verträge ergänzt werden.
Präsident Fugatti erklärte: „Das Verfahren für die Verabschiedung der Durchführungsbestimmung wurde so schnell wie möglich abgeschlossen und dafür danke ich der Paritätischen Kommission, den Ministerien, die die erforderlichen Stellungnahmen abgegeben haben, und den Vereinigten Sektionen des Rechnungshofs, die ebenfalls in kürzester Zeit ihre positive Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abgegeben haben. Wir freuen uns sehr. Denn mit dieser technischen Durchführungsbestimmung wird die Entscheidungsbefugnis in diesem Bereich auf unsere autonome Region übertragen.“
Der Vizepräsident der Region und Landeshauptmann der Autonomen Provinz Bozen Arno Kompatscher betont: „Uns war es wichtig, dieses Thema mit einer von der Regierung verabschiedeten Durchführungsbestimmung zu regeln, auch um klarzustellen, dass die Bestätigung der Tarifverträge durch das Sonderstatut und nicht durch eine staatliche Bestimmung geregelt werden muss. Wir freuen uns auch sehr über die positive Stellungnahme des Rechnungshofs zu diesem Thema.“