Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit

Tirol: “Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation zählen zu den niedrigsten Österreichs”

Mittwoch, 25. Januar 2017 | 11:39 Uhr

Innsbruck – Zu den heute thematisierten Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentationswesen beziehen der für Repräsentation zuständige LH Günther Platter und der für Öffentlichkeitsarbeit zuständige LR Johannes Tratter klar Stellung. Bei den Mitteln für Öffentlichkeit und Repräsentation handelt es sich um Gelder, die der gesamten Landesregierung sowie allen Einrichtungen des Landes – von der Volksanwaltschaft bis hin zur Baudirektion und den acht Bezirkshauptmannschaften mit den einzelnen Referaten – zur Verfügung stehen. „Dem Land Tirol ist es ein großes Anliegen, den Tirolerinnen und Tirolern, die sich ehrenamtlich und unentgeltlich in den Dienst der Allgemeinheit stellen und auch jenen Menschen, die sich um unser Land verdient gemacht haben, Wertschätzung und Dank auszudrücken“, bekräftigt LH Platter. Das passiere regelmäßig zum Beispiel bei den Tagen des Ehrenamtes in allen Bezirken sowie bei der Verleihung von Ehrenzeichen, die von der Abteilung Repräsentation in einem würdigen Rahmen veranstaltet werden. „Es gehört sich, dass das Land Tirol jenen Menschen, die sich für das Allgemeinwohl und unser Land einsetzen, Dank und Anerkennung entgegenbringt. Dazu stehe ich und das lasse ich mir von niemandem schlechtreden“, betont der Landeshauptmann. Ähnlich verhält es sich auch mit Angehörigen der Traditionsverbände, die oft Feierlichkeiten des Landes bereichern und selbstverständlich dabei auch verköstigt werden. Durch zusätzliche Verpflichtungen wie etwa die Euregio-Präsidentschaft des Landes Tirol oder auch Gedenkveranstaltungen zu 100 Jahre Erster Weltkrieg waren gerade in jüngster Zeit auch einige Zusatzveranstaltungen zu organisieren, die aber allesamt dem Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit unterworfen wurden. Die Tiroler Landesregierung sieht es auch als ihre Aufgabe, das Land Tirol bei entsprechenden Anlässen als guten Partner für andere Länder und Regionen sowie attraktiven Wirtschaftsstandort und Tourismusdestination zu präsentieren. Der Werbeeffekt derartiger Veranstaltungen übersteigt die Kosten um ein Vielfaches.

Zur Öffentlichkeitsarbeit des Landes Tirol ist zu erwähnen, dass das im Jahre 2012 beschlossene Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz eine kolportierte `Protzerei und Selbstdarstellung´ von Landesregierungsmitgliedern finanziert durch Landesmittel – etwa via Inseraten- oder PR-Schaltungen – dezidiert ausschließt, da es u.a. ein so genanntes Kopfverbot vorsieht. „Das bedeutet, dass bei Werbeeinschaltungen des Landes kein Mitglied der Tiroler Landesregierung mit Foto oder auch nur mit seinem Namen vorkommen bzw. erwähnt werden darf. Zudem müssen die Inhalte ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit abdecken, also öffentliches Interesse beinhalten. Allein diese Vorkehrungen schließen eine missbräuchliche Verwendung von öffentlichen Mitteln aus“, informiert der für Öffentlichkeitsarbeit zuständige Landesrat Johannes Tratter. „Im Vergleich mit anderen Bundesländern ist Tirol bei den Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentationswesen am untersten Spektrum zu verorten. Sowohl die dafür vorgesehenen Budgetmittel, als auch die der Rundfunkbehörde RTR zu meldenden Werbemaßnahmen belegen dies deutlich“, stellt LR Tratter klar. Dabei ist ersichtlich, dass Tirol im Zeitraum von Anfang 2013 bis inkl. drittes Quartal 2016 nach Salzburg die zweitniedrigsten Finanzmittel für Werbemaßnahmen aller Bundesländern aufweist. Im Vergleich dazu hat Wien das über Hundertfache an Werbemitteln bei der Meldung an die Rundfunkbehörde zu verzeichnen. Gleichzeitig darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es auch eine Informationsverpflichtung der Tiroler Öffentlichkeit über Maßnahmen der Landesregierung gibt, dem das Land Tirol entsprechend nachkommt. Zudem muss bei den nun ins Treffen geführten Zahlen darauf aufmerksam gemacht werden, dass ein beträchtlicher Teil jener Mittel für Stellenausschreibungen, Todesanzeigen, Wahlinformationen im Sinne eines Servicecharakters für die Tirolerinnen und Tiroler bis hin zur Erstellung von Staatsbürgerschaftsmappen aufgewendet wurde.

Von: mk