Morgen geht es weiter

Überetscher Bahn und Pellets-Steuer Themen im Landtag

Dienstag, 16. Januar 2018 | 18:26 Uhr

Bozen – Im Südtiroler Landtag wurden heute die Auswahlkommission für Verwaltungsrichter eingesetzt und Anträge von Süd-Tiroler Freiheit und Grünen behandelt.

Beschlussvorschlag: Ernennung der Kommission zur Durchführung eines Auswahlverfahrens gemäß Art. 4 Absatz 2 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 6. April 1984, Nr. 426 (Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut für Trentino-Südtirol über die Errichtung des Regionalen Verwaltungsgerichtes Trient und der Autonomen Sektion Bozen) für die vergleichende Bewertung der Bewerberinnen und Bewerber für die Stelle als Richterin/Richter an der Autonomen Sektion des Regionalen Verwaltungsgerichtes von Trentino-Südtirol (Verwaltungsgericht Bozen – VwG Bozen) für die Provinz Bozen. Laut Beschlussvorschlag setzt sich die Kommission zusammen aus Bernhard Lageder (Vorsitzender), Staatsrat am RVwG – Autonome Sektion Bozen; Giuseppina Adamo, Präsidentin der 2. Sektion des RVwG Bari; Hartmann Reichhalter, Rechtsanwalt am Gerichtsstand Bozen; Luca Nogler, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Trient.

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) befand den Beschluss für nicht nötig, mit dieser Prozedur werde das Verfahren anfechtbar. Die Durchführungsbestimmung sehe die Errichtung der Kommission beim Landtag vor, nicht die Wahl durch den Landtag. Ein Präsidiumsbeschluss würde genügen. Außerdem würde er bei einer Wahl nicht für Reichhalter stimmen. Er habe nichts gegen ihn, aber ein Anwalt solle sich nicht seine Richter auswählen dürfen.

Dieter Steger (SVP) bezeichnete die Vorgangsweise hingegen als Akt der Transparenz, wenn der Beschluss vom Plenum gefasst werde. Er schlage aber vor, die Kommission “einzusetzen” und nicht zu “ernennen”.

Mit dem autonomen Gerichtsbarkeit habe man eine teure Hardware gekauft, bemerkte Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit), die Software sei dieselbe geblieben. Die italienische Justiz sei bekannt für ihre Langsamkeit.

LH Arno Kompatscher schloss sich dem Vorschlag Stegers an. Er verteidigte die Durchführungsbestimmungen zur Gerichtsbarkeit, die auch ein schnelleres Arbeiten ermöglichten.

Auch Landtagspräsident Roberto Bizzo übernahm den Vorschlag von Steger, da dies korrekter sei. Davon abgesehen, wolle man mit dem Beschluss durch das Plenum einen Akt der Transparenz setzen.

Riccardo Dello Sbarba sah in der Vorgangsweise weiterhin einen Formfehler und kündigte an, seine Fraktion werde an der Abstimmung nicht teilnehmen. Alessandro Urzì schloss sich dem an.

Präsident Bizzo erwiderte, dass das höhere Organ durchaus die Aufgaben des niedrigeren übernehmen könne.
Der Beschlussvorschlag wurde, mit der vorgeschlagenen Änderung, mit 20 Ja und 10 Enthaltungen angenommen.

 

Begehrensantrag Nr. 43/15: Ausweitung der Frist zur Führerschein-Verlängerung (eingebracht von den Abg. Zimmerhofer, Atz Tammerle und Knoll am 3.8.2015). 1. Der Süd-Tiroler Landtag spricht sich dafür aus, die Frist zur Verlängerung der Führerscheine, gemäß den Klassen wie sie in der zitierten EU-Richtlinie angeführt sind, auf 15 Jahre zu verlängern. 2. Der Süd-Tiroler Landtag fordert die italienische Regierung und das Parlament dazu auf, die Frist zur Verlängerung der Führerscheine, gemäß den Klassen wie sie in der zitierten EU-Richtlinie angeführt sind, auf 15 Jahre zu verlängern.

“Die EU-Regelung lässt den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit offen, eine Führerschein-Verlängerung im Abstand von 15 Jahren vorzusehen”, bemerkte Bernd Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit). “Von dieser Möglichkeit haben unter anderem die Bundesrepublik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland Gebrauch gemacht. Durch eine Verlängerung der Frist auf 15 Jahre könnte ein erheblicher Beitrag zum Abbau von Bürokratie geleistet und Unannehmlichkeiten für den Bürger verhindert werden!”

Es gehe bei dem Thema einerseits um die Entbürokratisierung, andererseits auch um die Sicherheit, meinte Dieter Steger (SVP). Die EU-Richtlinie sehe eine Frist von 10 bis 15 Jahren vor, um die verschiedenen vorher bestehenden Rechtslagen zu vereinheitlichen. Steger plädierte für eine Vertagung, um die Statistiken der Länder zu vergleichen.
Walter Blaas (Freiheitliche) wies darauf hin, dass ab dem 50. Lebensjahr der Führerschein alle 5 Jahre verlängert werden muss. Das sei eine vernünftige Regelung, denn mit zunehmendem Alter seien die Sinne nicht mehr so geschärft. Es seien vor allem ältere Verkehrsteilnehmer, die als Geisterfahrer unterwegs seien. Die Gesundheitschecks seien auch zur allgemeinen Überprüfung des Gesundheitszustandes nützlich.

Hans Heiss (Grüne) teilte die Einwände. Es wäre auch eine Frage, ob man mit dem österreichischen Pass auch eine Verlängerung des Führerscheins bekomme, scherzte er. Die Zehn-Jahres-Frist sei bereits lange genug, dass man den Verlängerungstermin oft vergesse.

Maria Hochgruber Kuenzer (SVP) konnte dem Antrag hingegen etwas abgewinnen. Die kürzeren Fristen für Ältere würden damit nicht angetastet, stattdessen würden die Fristen für die Jüngeren verlängert. Sie frage sich aber, ob es sinnvoll sei, so kurz vor den Parlamentswahlen einen Begehrensantrag nach Rom zu schicken.
Myriam Atz Tammerle (STF) bestätigte, dass es nur um die Verlängerung der 10-Jahres-Frist gehe. Jährlich würden rund 130 Personen mit abgelaufenem Führerschein erwischt. Sie fragte, die Landesregierung, ob man die Bürger etwa per Brief auf die Frist hinzuweisen.

Sven Knoll (STF) meinte, es gehe dabei auch um Arbeitsplätze, denn viele würden vom Führerschein abhängen. Die provisorische Bestätigung des Arztes gelte nur im Inland. Der neue Führerschein komme oft erst nach Monaten, z.B. auch, weil dem Ministerium die Briefmarken ausgegangen seien.

Hannes Zingerle (F) sah die Sicherheit als wichtigstes Kriterium. Es gebe keinen triftigen Grund für eine Verlängerung der Frist. Sinnvoller wäre es, die Bürger auf den Verfallstermin hinzuweisen.

Bernhard Zimmerhofer zeigte sich mit einer Vertagung einverstanden. Eine schnelle Sicht auf die Statistiken zeige übrigens, dass Italien bei den Unfalltoten schlechter dastehe als Österreich oder Deutschland.

Begehrensantrag Nr. 80/17: Umweltschutz muss belohnt und nicht bestraft werden! (eingebracht von den Abg. Zimmerhofer, Knoll und Atz Tammerle am 18.4.2017). Der Landtag möge das italienische Parlament und die Regierung in Rom dazu auffordern, den Mehrwertsteuersatz für Holzpellets wieder auf die ursprünglichen 10 Prozent zu senken.

“Wer sich einen Pelletofen angeschafft hatte, um Kosten zu sparen und die Umwelt zu schonen, tat dies meist mit einem Tilgungsplan”, begründete Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) seinen Antrag. “Dieser ist nun durch die ständige italienische Rechtsunsicherheit hinfällig. Südtirols Familien und Betriebe bekommen einmal mehr vor Augen geführt, dass mit diesem Staat ein langfristiges Planen nicht möglich ist. In der Zwischenzeit haben aber auch viele Gemeinden öffentliche Gebäude mit Pelletöfen ausgestattet. Durch den staatlichen Eingriff wurde das Heizen deutlich teurer und die Bürger wurden und werden weiterhin zusätzlich belastet.”
Brigitte Foppa (Grüne) wies darauf hin, dass Land und Staat Pelletöfen fördern. Der Landtag sollte seine Befugnis ausnutzen und hier ansetzen, anstatt ständig Polemiken gegen den Staat zu führen.

Trotz Erhöhung von 10 auf 22 Prozent habe es einen Boom bei diesen Öfen gegeben, bemerkte Andreas Pöder (BürgerUnion). Man müsse auch aufpassen, ob die Steuersenkung nicht in eine Basispreiserhöhung münde, die der Verkäufer einstreiche.

Die Parlamentarier Plangger und Berger hätten sich mehrmals um das Anliegen bemüht, aber bisher ohne Erfolg, bedauerte LH Arno Kompatscher, der dem Antrag zustimmte.

Es sei durchaus ein Seitenhieb gegen Italien, das immer wieder die Spielregeln ändere, antwortete Bernhard Zimmerhofer auf den Einwand von Foppa. Er hoffe, dass Kollege Steger in Rom das Anliegen weiterbringe.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

Beschlussantrag Nr. 838/17: Überetscher Bahn (eingebracht von den Abg. Dello Sbarba, Foppa und Heiss am 13.11.2017).Die Landesregierung solle verpflichtet werden, 1. in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Bozen, Eppan und Kaltern umgehend mit der Planung der Straßenbahn zwischen dem Überetsch und Bozen zu beginnen, wobei schon jetzt sämtliche technische Lösungen vorzusehen sind, damit dieses Transportmittel das derzeitige Metrobus-System problemlos ersetzen kann; 2. bei der Trassenführung den Zielsetzungen einer nachhaltigen Mobilität den Vorrang zu geben, sei es zwischen als auch innerhalb der Ortschaften und insbesondere in der Landeshauptstadt Bozen; 3. die Trassenführung in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden auszuwählen; 4. die hierfür notwendigen Finanzmittel im Mehrjahreshaushalt des Landes vorzusehen.

Der Metrobus sei sicher positiv, löse aber nicht die Probleme, meinte Riccardo Dello Sbarba (Grüne). Die Vertreter der betroffenen Gemeinden hätten sich immer für eine Bahn ausgesprochen. Er freue sich nun über die Neuorientierung der Landesregierung. Mit diesem Antrag wolle man das Vorhaben in bestimmte Bahnen lenken, den Akzent auf Mitsprache der Gemeinden und auf Nachhaltigkeit legen.

Das Verkehrsproblem im Ballungsraum Bozen werde allein durch Verbote nicht lösbar sein, meinte Dieter Steger (SVP), daher unterstütze er diesen Antrag. Die Menschen würden gerne die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, wenn das Angebot attraktiv sei. Eine Bahn sei eine zusätzliche Struktur, die das Problem lindern könne. Dafür sei ein großer Beitrag des Landes nötig, die Gemeinden allein könnten das nicht stemmen.

Brigitte Foppa (Grüne) erinnerte an die Anfänge dieser Idee, die von manchen als Hirngespinst hingestellt worden sei. Tram und Metrobus seien gegeneinander ausgespielt worden. Umso größer sei die Freude, dass man den Traum nun konkreter diskutieren könne.

Myriam Atz Tammerle (STF) mahnte, die Hoffnungen der Überetscher nicht wieder zu enttäuschen. In der Vergangenheit sei die Bahn ein leeres Wahlversprechen gewesen. Die Bürger wollten nun keine Übergangsprojekte und keine zwei Phasen – die Überetscherbahn sollte so schnell wie möglich verwirklicht werden.

Dass das Projekt nun ernsthaft angegangen werde, sei von allen positiv aufgenommen worden, meinte Oswald Schiefer (SVP). Dennoch gebe es viele, auch in der SVP oder im Bauernbund, die es nicht glauben wollten. Daher müsse man so schnell wie möglich mit der Arbeit beginnen. Der Metrobus sei inzwischen eine wesentliche Verbesserung, denn die Bahn werde erst in 10 bis 15 Jahren ihren Betrieb aufnehmen können.

Eine Bahn sei ein nachhaltiges Projekt, das sehe man auch an der Brennerlinie, meinte Sven Knoll (STF). Wenn es die anfänglichen Widerstände nicht gegeben hätte, wäre die Überetscher Bahn bereits in Betrieb. Er regte an, die Anbindung, mit Normalspur, an die Meran-Bozen-Linie anzudenken anstatt an die Bozner Tram. Ebenso sei eine Anbindung des Kalterersees zu überlegen.

Die Debatte wird morgen wieder aufgenommen.

Von: luk

Bezirk: Bozen