Von: APA/dpa
Der ungarische Staatspräsident Tamás Sulyok hat am Samstag den Weg zu seiner eigenen Absetzung freigemacht. Er genehmigte nach tagelangem Zögern eine Verfassungsnovelle, die auch seine eigene Absetzung beinhaltet. Sulyok beschrieb die Novelle als “schwerwiegendes und beschämendes historisches Beispiel für den Missbrauch politische Macht” in einer Stellungnahme auf seiner Facebook-Seite.
Einen Tag nach dem Inkrafttreten der Verfassungsnovelle endet demnach am Montag das Mandat des Staatspräsidenten. Daran erinnerte das Onlineportal “HVG.hu”. Bis zur Wahl eines neuen Staatsoberhaupts übernimmt die Parlamentspräsidentin Agnes Forsthoffer dessen Befugnisse. Dafür bleiben nunmehr 30 Tage Zeit. In Ungarn wird der Staatschef vom Parlament gewählt.
Der neue Premier Péter Magyar hatte nach dem Parlamentsbeschluss der Verfassungsnovelle am vergangenen Montag dem Staatschef eine Frist von fünf Tagen zur Gegenzeichnung gesetzt. Magyar hatte und Sulyok für den Fall einer Verweigerung ein Amtsentzugsverfahren angedroht. Er bezeichnete Sulyok als “Marionette” der abgewählten Regierung von Ex-Premier Viktor Orbán.
Magyar stellt Reformen in Aussicht
Magyar bestätigte, dass Sulyok die Verfassungsänderungen gegengezeichnet habe und dass sein Posten ab kommendem Montag demnach vakant sei. Nun könnten Verfassungsänderungen in Kraft treten, die tiefgreifende politische Reformen ermöglichten.
“Mit diesen Entscheidungen geben wir dem ungarischen Volk etwas zurück, das das Orban-Regime seit vielen Jahren zu nehmen versucht: die Gewissheit, dass Macht begrenzt, Gemeineigentum zurückgewonnen und der Staat wieder seinen Bürgern, den freien ungarischen Bürgern, dienen kann”, schrieb Magyar auf Facebook.
Neue Grenzen für Mandate der Verfassungsrichter und Abgeordneten
Magyar hatte dem seit 2024 amtierenden Sulyok vorgeworfen, die Politik Orbans mitgetragen zu haben. Die Verfassungsnovelle sieht zudem vor, dass die Ämter der Verfassungsrichter automatisch mit Vollendung ihres 70. Lebensjahrs enden. Dies betrifft aktuell vier der insgesamt 15 Verfassungsrichter, darunter den Vorsitzenden Peter Polt, der als Orban-Loyalist gilt.
Ferner wurde durch diese Verfassungsnovelle beschlossen, dass die Tätigkeit der Abgeordneten ab 2030 auf zwölf Jahre begrenzt wird. Sie würde etwa Orban verbieten, erneut für das Parlament zu kandidieren. Er war von 1990 bis jetzt ununterbrochen Abgeordneter. Das Mandat, das er bei der Wahl im April dieses Jahres als Spitzenkandidat seiner Fidesz-Partei gewann, trat er jedoch nicht an. Außerdem soll ein Amt zur Wiedereintreibung staatlichen Vermögens geschaffen werden.
Magyar plant zudem mit seiner Partei Tisza die Ausarbeitung einer komplett neuen Verfassung, die das erst 2011 von Orban durchgesetzte “Grundgesetz” ersetzen soll. Er warf Orban vor, dieses Gesetzeswerk völlig auf die Machtbedürfnisse seiner Partei zugeschnitten zu haben.




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