Von: mk
Bozen – Der bäuerlich geprägte SVP-Landtagsabgeordnete Manfred Vallazza ersucht die Südtiroler Landesregierung um schriftliche Auskunft im Hinblick auf die Erstniederlassungsprämie für Junglandwirte.
Insbesondere Junglandwirte seien nach einer Hofübernahme auf die Erstniederlassungsprämie als finanzielle Unterstützung und wesentliche Starthilfe angewiesen. Oftmals seien zur rentablen Weiterführung des Betriebes größere Investitionen und Sanierungsmaßnahmen notwendig. Zudem fehlen häufig auch liquide Mittel, um Erbberechtigte zu entschädigen.
„Viele Höfe sind veraltet und nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Dadurch wird eine rentable Bewirtschaftung schwierig. Besonders auch deshalb, weil die Familien kleiner werden und Arbeitskräfte wegfallen. Wenn dann noch die Infrastruktur fehlt, ist oft der einzige Ausweg zuzusperren“, sagt Landtagsabgeordneter Manfred Vallazza. „Unser Ziel muss es sein, das Höfesterben aufzuhalten oder zumindest zu verlangsamen. Zum Erhalt der landwirtschaftlichen Betriebe braucht es finanzielle Anreize und Unterstützungsmaßnahmen für junge Landwirte.“
Junglandwirte, die das 40. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können um die Erstniederlassungsprämie ansuchen. Die Beihilfe wird Landwirten gewährt, welche sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb niederlassen. Die Erstniederlassung erfolgt mit der Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebs in der Eigenschaft als Betriebsinhaber für eine Mindestdauer von zehn Jahren und die Beibehaltung der Betriebsflächen über den gesamten Zeitraum. Bei dem landwirtschaftlichen Betrieb muss es sich um einen geschlossenen Hof handeln. Der geschlossene Hof garantiert durch seine Unteilbarkeit den Unterhalt einer bäuerlichen Familie und unterbindet die Zerschlagung und Zerstückelung der Masse bei Erbfolge. Oftmals fehlen die finanziellen Mittel, die einen vernünftigen Ausgleich zwischen Hofübernehmer und anderen Erbberechtigten ermöglichen. Auch hierfür ist die Erstniederlassungsprämie vorgesehen. Ebenso sind Investitionen häufig notwendig, um Höfe weiterhin rentabel bewirtschaften zu können. Die Idee des geschlossenen Hofes trägt maßgeblich zum Erhalt der bäuerlichen Familienbetriebe und der landwirtschaftlichen Flächen sowie der flächendeckenden Bewirtschaftung bei.
Im Laufe der Jahrzehnte kam es in Südtirol zu einem klaren Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe. Im Jahr 1961 gab es in Südtirol 29.141 landwirtschaftliche Betriebe. Im Jahr 1970 waren es 27.250 Betriebe. Die Entwicklung zeigt, dass in den vergangenen Jahren die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe stark zurückgegangen ist. Aktuell beträgt die Zahl der geschlossenen Höfe 13.464.
Vallazza bittet um Auskunft über die Erstniederlassungsprämie für Junglandwirte. Insbesondere ersucht er um Informationen zum durchschnittlich gewährten Förderbeitrag, zur Anzahl der Beitragsempfänger und Daten zu tatsächlich ausgezahlten Beiträgen in der vergangenen Förderungsperiode.