Von: luk
Bozen – Der III. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 56/20 – Außeretatmäßige Verbindlichkeit und andere Bestimmungen (LH Arno Kompatscher) – mit vier Ja (Helmut Tauber, Gert Lanz, Helmuth Renzler und Carlo Vettori) und vier Enthaltungen (Paul Köllensperger, Diego Nicolini, Hanspeter Staffler und Josef Unterholzner) gutgeheißen.
Wie Ausschussvorsitzender Helmut Tauber berichtet, wurden heute, vor allem auf Vorschlag der Landesregierung, einige Zusätze in den Entwurf eingefügt. Diese betreffen unter anderem die Kinderbetreuung und die Aufgaben der Patronate, die Vergütung der Expertenkommission für die Überwachung der Covid-19-Situation, die Erweiterung der staatlichen Förderung für Fahrräder und E-Bikes, die auch auf Gemeinden unter 50.000 Einwohnern ausgedehnt werden soll (für geschätzte 6-10.000 Antragsteller), die Verkürzung der Frist für Ämtergutachten zur UVP von drei auf zwei Monate. Bei der Vergütung der Zusatzkosten der Betriebe für Covid-Schutzmaßnahmen hat man sich auf Vorschlag von Lanz auf Pauschalprozentsätze geeinigt, die im Plenum sicher noch diskutiert werden: „Man will vor allem für kleinere Betriebe eine unbürokratische Hilfe, bei größeren wird man sich alle Details anschauen“, erklärt Tauber. Die Frist für Beschlüsse zu urbanistischen Leitplänen gemäß derzeit noch geltendem Raumordnungsgesetz soll auf zwei Monate reduziert werden, damit sie noch vor den Gemeindewahlen gefasst werden können. Tauber legt schließlich Wert auf die Feststellung, dass es sich bei den Maßnahmen und Feststellungen des Gesetzes betreffend außeretatmäßige Verbindlichkeiten insgesamt und im Rahmen eines Landeshaushalts von sechs Mrd. um recht bescheidene Beträge handelt und somit Landesregierung und Ämter professionell arbeiten.
Der Landesgesetzentwurf Nr. 46/20 – Änderung des Landesgesetzes vom 23. April 2014, Nr. 3, ‚Einführung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)‘ (Abg. Peter Faistnauer) – wurde hingegen mit vier Ja (Köllensperger, Nicolini, Staffler, Unterholzner) und 4 Nein (Tauber, Lanz, Renzler, Vettori) abgelehnt.
Zu diesem Gesetzentwurf verwies die Mehrheit auf die Diskussion zum leistbaren Wohnen, in deren Rahmen weitreichendere Erleichterungen angedacht und folgen werden so Tauber.