30-tätige Testphase

Verkehrsberuhigte Zone in Meran: Videokameras ab Montag in Betrieb 

Freitag, 09. Februar 2018 | 15:24 Uhr

Meran – Am Montag, 12. Februar werden – vorerst für eine 30-tätige Testphase – die Videokameras zur Überwachung der Zufahrten zur verkehrsberuhigten Zone (VBZ) in der Altstadt eingeschalten. Die auf der Postbrücke, an der Kreuzung zwischen der oberen Freiheitsstraße und dem Theaterplatz, in der Galileistraße und beim Passeirer Tor angebrachten Kameras erfassen das Kfz-Kennzeichen jedes durchfahrenden Fahrzeugs und übermitteln die Informationen an das System, welches dann automatisch überprüft, ob für dieses Fahrzeug eine Genehmigung vorliegt. “Es handelt sich dabei um eine wichtige Maßnahme, welche uns eine genauere Kontrolle ermöglicht und gleichzeitig die StadtpolizistInnen entlastet, sodass ihnen mehr Zeit für andere Aufgaben übrig bleibt “, sagte Bürgermeister Paul Rösch.

Auch in Meran erfolgt die Überwachung der Verkehrsflüsse immer mehr über digitale Wege. Am Montag, 12. Februar werden nämlich die Videokameras in Betrieb gehen, welche die Meraner Stadtverwaltung angeschafft und installiert hat, um die Zufahrten zur verkehrsberuhigten Zone in der Innenstadt auf effizientere Weise überprüfen zu können. Die Kameras sind die Augen eines vollautomatisierten Systems, das die Kfz-Kennzeichen jedes an den vier Stellen (Postbrücke, Kreuzung obere Freiheitsstraße/Theaterplatz, Galileistraße und Passeirer Tor) durchfahrenden Fahrzeugs erfasst und überprüft, ob für diese Fahrzeuge auch eine Genehmigung vorliegt. Bei Übertretung stellt es gleich die entsprechende Strafe aus.

“Die Regeln für die Zufahrt zur VBZ ändern sich dadurch nicht, sondern bleiben vollkommen unverändert. Dieses System ermöglicht uns einerseits genauere Kontrollen, andererseits entlastet es die BeamtInnen der Stadtpolizei, die mehr Zeit haben, um andere Aufgaben wahrzunehmen”, sagte Bürgermeister Paul Rösch.

In den ersten 30 Tagen wird das gesamte Kontrollsystem vorerst getestet, das heißt es wird noch keine Strafen ausstellen – im Gegensatz zu den PolizeibeamtInnen, die weiterhin vor Ort im Einsatz sein werden. Unterhalb der Videokameras wurden die Zeiten und Bedingungen angegeben, zu denen die Einfahrt in die verkehrsbeschränkte Zone erlaubt ist. Außerdem zeigt ein Display an, ob das System aktiv oder inaktiv ist: Leuchtet ein grünes Licht, ist die Durchfahrt erlaubt; ein rotes Licht zeigt an, dass nur Berechtigte durchfahren dürfen.

Was die Anträge für die Durchfahrtsgenehmigungen betrifft, so müssen diese in der Regel mindestens 48 Stunden vorher von Montag bis Freitag an die Mailadresse vbz.ztl@gemeinde.meran.bz.it (diese wird in Kürze aktiv sein) gesendet werden. Da die Kontrolle der Durchfahrt ausschließlich digital durchgeführt wird, ist das Mitführen einer Genehmigung in Papierform nicht mehr notwendig.

Taxis und Anrainer

In die Liste der berechtigten Fahrzeuge sind auch alle Meraner Taxis sowie die Fahrzeuge von Anrainer (jeweils beschränkt auf die nächstgelegene Einfahrt) eingetragen.

Menschen im Besitz eines Invalidenausweises

Eine Genehmigung für die Durchfahrt der verkehrsbeschränkten Zone können unter anderem Menschen mit Beeinträchtigung, die im Besitz eines Invalidenausweises sind, beantragen. Dafür muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt und an die Ortspolizei übermittelt werden. Um die Begleitung der betroffenen Person durch verschiedene Personen zu ermöglichen, können für jeden Invalidenausweis bis zu zwei Kfz-Kennzeichen angegeben werden. In diesem Fall dürfen die beiden Fahrzeuge sich jedoch nicht zur gleichen Zeit in der verkehrsbeschränkten Zone aufhalten. Für in der Gemeinde Meran Ansässige wird eine Genehmigung erteilt, die bis zum Ablauf des Invalidenausweises gültig bleibt. Nicht in der Gemeinde Meran Ansässige erhalten eine Genehmigung in der Regel nur für die Dauer ihres Aufenthalts in der Stadt.

Dringende Gründe und Notfälle

Bei dringenden Gründen oder Notfällen kann die Durchfahrt durch die verkehrsbeschränkte Zone auch im Nachhinein autorisiert werden. Die entsprechende Mitteilung durch ein eigens hierfür ausgefüllte Formular hat innerhalb von 48 Stunden danach zu erfolgen. Die Durchfahrt ist zu begründen und diese Begründung durch entsprechende Dokumente zu belegen.

Weitere Informationen dazu finden die Bürger unter http://www.gemeinde.meran.bz.it/de/Durchfahrt_einer_verkehrsbeschraenkten_Zone. Dort können auch die entsprechenden Formulare heruntergeladen werden.

Von: mk

Bezirk: Burggrafenamt