Von: mk
Bozen – Der Wahlkampf für die Landtagswahlen 2023 ist bereits eröffnet – und als Erstes positionieren sich die Wirtschaftsverbände. Sie sind in Südtirol seit jeher stark und mächtig und beeinflussen die politischen Entscheidungen. Das finden zumindest die Grünen. Um Partikularinteressen im Wahlkampf herauszuhalten, hat die grüne Ratsfraktion einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der bei einer Pressekonferenz vorgestellt wurde.
„Zu Wahlzeiten erleben wir oft eine besonders problematische Verwirrung, was res publica und was Partikularinteressen sind. Tatsächlich fällt bei jedem Wahlkampf negativ auf, wie Vereine und Verbände mehr oder weniger explizit in ihren Vereins- und Verbandsmedien zugunsten einzelner Parteien oder Kandidatinnen und Kandidaten Wahlwerbung betreiben. Nicht umsonst beschweren sich Bürgerinnen und Bürger bei nahezu allen Oppositionsparteien regelmäßig über diese Praxis, die als ungesund empfunden wird. Wenn Berufsverbände, die auch von der öffentlichen Hand finanziert werden, sich kurz vor Wahlen auf die Seite von Kandidaten und Parteien schlagen, irritiert das die Öffentlichkeit zu Recht“, erklären die Grünen.
In den letzten Monaten sei allen so deutlich wie noch nie vor Augen geführt worden, wie sehr die Sonderinteressen von Wirtschaftsverbänden politische Entscheidungen beeinflussen und lenken können. „Man denke nur an die massiven Eingriffe in die Debatten über die Bettenobergrenze oder die Transparenz über die Herkunft von Lebensmitteln. Wenn die Wahl einer Person durch die Unterstützung einer bestimmten wirtschaftlichen oder sozialen Gruppe ermöglicht wird, besteht die – oftmals berechtigte – Gefahr, dass Entscheidungen nicht zum Wohle der gesamten Gemeinschaft, sondern nur im Interesse bestimmter Sektoren getroffen werden“, so die Grünen. Das Bild, das die Politik von sich selbst vermittle, verschlechtere sich weiter.
„Es ist nicht die Aufgabe von Vereinen, Verbänden und Gewerkschaften, die Arbeitsplätze von Politikerinnen und Politiker zu garantieren“, zeigt sich Brigitte Foppa, Erstunterzeichnerin des Gesetzentwurfs, überzeugt.
Aber warum ist das überhaupt möglich? „Dadurch, dass das derzeit geltende Wahlgesetz weder ein Verbot der Wahlwerbung von Vereinen, Verbänden und Gewerkschaften vorsieht, noch angemessene Sanktionen“, erklären die Grünen. So hätten Partikularinteressen freie Hand.
Mit einem Gesetzentwurf, der diese Woche im Landtag debattiert werden soll, wollen die Grünen daher dafür sorgen, dass Vereine, Verbände und Gewerkschaften, die öffentliche Mittel erhalten, in den 60 Tagen vor den Wahlen nicht für einzelne Kandidatinnen und Kandidaten oder Parteien werben dürfen.
Außerdem soll dafür gesorgt werden, dass öffentliche Beiträge in den folgenden Jahren um die Hälfte gekürzt werden, sollte gegen diese Norm verstoßen werden.
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass der Landtag angewiesen wird, alle Verstöße auf dessen Homepage zu veröffentlichen.
„Damit soll ein legislatives Vakuum gefüllt werden, das seit 1998 besteht und das die Chancengleichheit vor den verschiedenen Wahlgängen immer wieder eingeschränkt und untergraben hat. Und wie sich bei bestimmten Themen zeigt, wirkt sich dieses legislative Vakuum auf die gesamte Dauer der Legislaturperiode aus, weil es die Politik an einzelne Interessengruppen bindet. Eine gesunde, transparente und freie Politik hingegen ist unabhängig“, erklären die Grünen.