Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember

„Wir dürfen niemanden zurücklassen“

Mittwoch, 01. Dezember 2021 | 17:06 Uhr

Bozen – Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember gibt Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller eine Erklärung über den Schutz der Rechte von Kindern und Jugendlichen mit einer Beeinträchtigung ab.

„Wir sind aufgerufen, niemanden zurückzulassen“, sagt Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller, „und vor allem dürfen wir keine Kinder und Jugendlichen zurücklassen, insbesondere nicht die Vulnerabelsten. Auch gemäß der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ist es notwendig, die kommenden Generationen und unter ihnen Kinder mit einer Beeinträchtigung als Begünstigte, aber auch als Akteure des Wandels zu schützen: Nur durch die Beteiligung und Inklusion aller, nur durch die Bekräftigung des Rechtes von Kindern und Jugendlichen mit einer Beeinträchtigung, gleichberechtigt am kulturellen Leben der Gemeinschaft teilzunehmen, können wir ihnen die volle und effektive Teilhabe an der Gesellschaft in all ihren Aspekten garantieren: politisch, sozial, wirtschaftlich“.

Der von den Vereinten Nationen am 3. Dezember 1981 ins Leben gerufene Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen soll jedes Jahr die Bedeutung unterstreichen, die die Förderung der Rechte und der Autonomie von Menschen mit einer Beeinträchtigung hat.

„Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2006, das in Italien durch das Gesetz Nr. 18/2009 ratifiziert und umgesetzt wurde, führt den Umstand einer Behinderung auf das Bestehen von umweltbedingten und sozialen Barrieren zurück, die von der Gesellschaft selbst geschaffen werden. Menschen sind also nicht behindert, sie werden durch äußere Lebensumstände behindert“, erinnert Höller, „und deshalb verlangt das Übereinkommen von den Mitgliedsstaaten, diese Hindernisse zu beseitigen, die sich auch in Diskriminierungen und Einschränkungen äußern, die junge Menschen mit besonderen Bedürfnissen an der vollen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hindern. Ein Schwerpunkt, vor allem im Zuge der Covid-19-Pandemie, ist die Schulbildung. Laut der Agenda 2030 besteht eines der zentralen Ziele für das nächste Jahrzehnt darin, eine inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung zu gewährleisten. Die Pandemie hat große Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche: Sie hat sie der Möglichkeit beraubt, eine Gemeinschaft zu erleben und Momente der Sozialisierung zu erfahren, was für die Entwicklung von grundlegender Bedeutung ist. Für Kinder mit einer Beeinträchtigung war das Hindernis sogar noch größer, da viele von ihnen nicht in der Lage waren, die in den Gesetzen Nr. 104/1992 und Nr. 170/2010 vorgesehenen Maßnahmen zu nutzen, die zum Schutz der Rechte von Personen mit einer Beeinträchtigung physischer, psychischer oder sensorischer Natur bzw. zum Schutz der Rechte von Personen mit spezifischen Lernstörungen wie Legasthenie, Dysgraphie oder Dyskalkulie vorgesehen sind“, so die Kinder- und Jugendanwältin weiter. „Deshalb habe ich mich seit Beginn der Pandemie dafür eingesetzt, dass der Fernunterricht auf ein Minimum reduziert wird und die Schule so schnell wie möglich wieder als Präsenzunterricht stattfindet, denn auch wenn es sich um eine notwendige Maßnahme zum Schutz der Gesundheit handelte, kann der Fernunterricht den Präsenzunterricht in keiner Weise ersetzen: Auch wenn er noch so gut organisiert ist, ermöglicht er keinen direkten Kontakt zu Mitschülern, Gleichaltrigen und Lehrpersonen. Immer mehr junge Menschen ziehen sich sozial zurück, und es ist nicht leicht, sie zu erreichen. Bei Kindern mit einer Beeinträchtigung ist die Gefahr der Isolation und des Rückzuges noch größer“, fährt sie fort. „Ich begrüße jede Maßnahme, die darauf abzielt, die Schulen offen zu halten: Wir können uns keine weiteren Schulschließungen leisten, die ebenso viele Hindernisse für die Teilnahme aller am sozialen und kulturellen Leben darstellen – insbesondere für die Vulnerabelsten. Nur durch einen kontinuierlichen Austausch und die notwendige Aufmerksamkeit für die Notwendigkeit, eine Gesellschaft zu schaffen, die gerecht und offen für den Dialog ist, werden wir in der Lage sein, die Inklusion von Kindern mit besonderen Bedürfnissen zu gewährleisten und dazu beizutragen, alle Formen der Ausgrenzung zu überwinden“, schließt Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller.

Von: mk

Bezirk: Bozen