Von: mk
Bozen – Das Land Südtirol fördert den Kauf, Bau oder die Sanierung des Eigenheims großzügig. “Wer in den Genuss dieser Förderungen kommt, muss jedoch auch die vorgesehenen Auflagen erfüllen”, verweist Wohn-Landesrätin Ulli Mair darauf, dass die entsprechende Kontrolltätigkeit durch die Agentur für Wohnbauaufsicht (AWA) im ersten Halbjahr 2026 weiter ausgebaut wurde, da das früher Niveau unzureichend gewesen sei. Aufbauend auf eine verlässliche Struktur trage die konstante Überprüfung, die im Zuge der Wohnreform 2025 eingeführt wurde, nun Früchte.
Demnach wurden von 1. Jänner bis 30. Juni 2026 insgesamt 758 Kontrollen durchgeführt und 73 Strafen ausgestellt. Das von der AWA eingeforderte Bußgeld beläuft sich auf insgesamt 326.000 Euro. Zum Vergleich: Im ersten Halbjahr 2025 führte die AWA 344 Kontrollen durch und erteilte 57 Strafen (insgesamt wurden rund 213.000 Euro eingehoben).
Überprüfungen im Vergleich zu 2025 mehr als verdoppelt
“Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2025 wurde die Kontrolltätigkeit damit mehr als verdoppelt, während gleichzeitig das Strafvolumen um über die Hälfte zulegte. Dieses deutliche Plus wurde erreicht, obwohl das Regelwerk mit der Wohnreform verschlankt und mehrere Vorschriften abgeschafft wurden – wie etwa die Voraussetzung, kein Eigentümer einer anderen angemessenen Wohnung zu sein. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, wird treffsicher ausfindig gemacht und streng sanktioniert”, schildert Mair.
Wohnungen für Ansässige nicht oder nicht korrekt genutzt
Was die Art der Verstöße angeht, so überwiegt die nicht korrekte Nutzung sogenannter konventionierter Wohnungen, die eigentlich mit in Südtirol ansässigen Personen besetzt sein müssten. Insgesamt 54 dieser Immobilien, die mit der Bindung “Wohnen für Ansässige” belegt sind, standen bei Kontrollen leer. 9 der unter die Lupe genommenen und sanktionierten Wohnungen waren von Personen besetzt, die nicht die Voraussetzungen für das “Wohnen für Ansässige” besaßen. Zudem wurde ein Fall von unerlaubter touristischer Vermietung einer konventionierten Wohnung festgestellt, bei dem erstmals die mit der Wohnreform neu eingeführte Strafe von 30.000 Euro verhängt wurde.
Weiters wurde von der AWA ein Fall aufgedeckt, in dem der Landesmietzins überschritten wurde. In 9 weiteren Fällen wurden geförderte Wohnungen, die der Sozialbindung unterliegen, nicht korrekt besetzt. Die Bestimmungen sehen vor, dass solche Wohnungen vom Eigentümer bzw. der Eigentümerin und ihrer Familie besetzt werden müssen. Zudem wurden bei Verstößen gegen den landesüblichen Mietzins Strafzahlungen von über 7.000 Euro verhängt.
Neue Strategie und personelle Aufstockung wirken
“Durch eine Personalaufstockung konnte die Kontrolltätigkeit verstärkt werden. Dank der Wohnreform wurde unser Service zudem auf alle 116 Gemeinden ausgeweitet, während die Agentur zuvor nur in den rund 80 Gemeinden kontrollierte, die die Aufsichtstätigkeit delegiert hatten. Dies kommt auch einer einheitlichen Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen im gesamten Landesgebiet zugute”, berichtet Elisa Guerra, die Direktorin der Agentur für Wohnbauaufsicht.
Regelmäßiger Austausch mit Finanzpolizei um Kooperation zu optimieren
“Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu garantieren und unrechtmäßig genutzten Wohnraum wieder der ansässigen Bevölkerung zugänglich zu machen. Die Kooperation mit der Finanzpolizei war dafür ein wesentlicher Baustein und seither stehen wir im engen Austausch. Erst heute gab es wieder ein Treffen mit Vertretern der Finanzpolizei, um das gemeinsame Vorgehen abzustimmen und weiter zu intensivieren”, berichtet Mair.




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