Urteil des Verwaltungsgerichts

Wolfsentnahmen und Weideschutzgebiete: Rekurse unverfolgbar

Montag, 19. Februar 2024 | 16:21 Uhr

Die Rekurse gegen die Entnahme von insgesamt vier Wölfen und die Durchführungsbestimmungen bzw. das Dekret zu den Weideschutzgebieten waren unverfolgbar: So urteilte das Verwaltungsgericht.

Die Urteile des Verwaltungsgerichts wurde heute veröffentlicht. Tierschützer hatten im vergangenen Herbst das Verwaltungsgericht mit zwei Rekursen zu Entnahmedekreten für Wölfe im Gemeindegebiet von Kastelbell und in den Pfunderer Bergen befasst. Gegenstand der Rekurse war nicht nur die Entnahme der Großraubtiere, sondern auch die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit und Übereinstimmung mit dem EU-Recht des Gesetzes, mit dem das Konzept der Weideschutzgebiete eingeführt wurde. Überprüft wurde auch die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Durchführungsverordnung sowie die Ausweisung der einzelnen Weideschutzgebiete.

Beide Rekurse wurden als unverfolgbar abgewiesen, weil die Dringlichkeitsgründe, die zum Erlass der Maßnahmen geführt haben, nicht mehr vorliegen. Die Frist für die Entnahme der Wölfe war im Dekret mit 60 Tagen festgesetzt worden, diese ist aufgrund der richterlichen Aussetzung der Maßnahme mittlerweile verstrichen. Laut den Richtern des Verwaltungsgerichts ist eine autonome Anfechtung der Durchführungsverordnung sowie des Dekrets zur Ausweisung der Weideschutzgebiete unzulässig, da kein konkretes Interesse dafür vorliege. Nicht ausgesprochen hat sich das Richterkollegium hingegen zur Verfassungsfrage sowie zur Übereinstimmung mit dem EU-Recht, als gegeben sahen die Richter aber mangelhafte Begründungen für die Entnahme der Wölfe an – deshalb muss das Land die Prozessspesen tragen.

“Das Urteil ist nachvollziehbar. Die Funktion der Weideschutzgebiete als wirkliches Schutzgebiet unserer Weidetiere vor großen Beutegreifern ist eine – wie wir hoffen – gute Strategie; sie kann aber nicht die einzige bleiben. Wir werden uns gemeinsam mit anderen Regionen der EU weiter dafür einsetzen, den Schutzstatus des Wolfes auf europäischer Ebene herabzustufen, um sinnvolle Maßnahmen zum Schutz unserer Weidetiere ergreifen zu können”, sagt Land- und Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher.

Von: luk

Bezirk: Bozen

Kommentare
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N. G.
N. G.
Kinig
2 Monate 12 Tage

Es wurde Recht gesprochen! Und wie man sieht, auch Politiker können sich nicht darüber hinweg setzen. Aber es gibt ja Welche, besonders hier im Forum die glauben Gesetze einfach ausser Kraft setzen zu können oder sie zu biegen, passend zu ihrer Ideologie bis es passt. Noch leben wir in einem Rechtsstaat! Den anscheinend viele nicht mehr wollen.

loisl
loisl
Tratscher
2 Monate 11 Tage

Es wurde recht gesprochen? Eher ein weiteres Beispiel dafür, dass das Rechtssystem nicht auf lokale Bedürfnisse angepasst ist. Recht hat der, der die besseren Anwälte hat. Zahlen darf dafür die Aallgemeinheit des Landes, das eine andere Auffassung vom Recht hat. Leider haben Recht und Richtigkeit zwei sehr unterschiedliche Bedeutungen….

N. G.
N. G.
Kinig
2 Monate 11 Tage

@loisl Seit wann wird vor Gericht Gerechtigkeit gesprochen? Recht hat nicht immer mit Gerechtigkeit zu tun.
Gesetze müssen erst geändert werden und Richter entscheiden nach aktuellen Gesetzen und das hast du zu akzeptieren. Ansonsten wandere aus, Diktaturen gibt es genug.

Montegiovi
Montegiovi
Grünschnabel
2 Monate 12 Tage

Ich weis jetzt zumindest wo ich in Zukunft meine Wander- und MTB- Urlaube nicht mehr verbringen werde – Südtirol. Wo Wolf und Bär sich ungehindert in die Zivilisation hinein ausbreiten dürfen ist man schnell zur falschen Zeit am falschen Ort, wie Albert Stockner gestern. Seinen Angehörigen gilt mein Mitgefühl. 

genau
genau
Kinig
2 Monate 12 Tage

Hast du Angst dass der Wolf dein Ferienhaus umpustet?

N. G.
N. G.
Kinig
2 Monate 11 Tage

Natur ist nichts für Angsthasen. Dann ists wirklich besser zu Hause zu bleiben.

Privatmeinung
Privatmeinung
Universalgelehrter
2 Monate 12 Tage

Autonomieland Südtirol.

Doolin
Doolin
Kinig
2 Monate 11 Tage

…iaz werd endlich gschossn…
🐺

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