Von: luk
Bozen – Auch Sonderbetriebe, die Sportanlagen errichten, können künftig Landesförderung erhalten. Das sehen die von der Landesregierung genehmigten Förderkriterien für Sport- und Freizeitwesen vor.
Das Land fördert Sport- und Freizeitwesen, Bau und Umbau von Sport- und Freizeitanlagen, Organisation von Sportveranstaltungen, Ankauf von Sportgeräten und Ausstattungsgegenständen, Aus- und Fortbildung im Sportbereich künftig nach überarbeiteten Kriterien. Die Landesregierung hat heute diese neuen “Kriterien für die Gewährung von Förderungen im Bereich Sport und Freizeit” genehmigt. Sie ersetzen jene aus dem Jahr 2016.
“Die wesentliche Neuerung in den neuen Förderkriterien betrifft den Bau von Sportanlagen und Sporteinrichtungen”, erklärt Landeshauptmann und Sportlandesrat Arno Kompatscher, der die Landesregierung mit den neu formulierten Förderkriterien befasst hat. “So können in Zukunft nicht mehr nur Gemeinden Förderungen erhalten, vielmehr dürfen künftig auch deren Sonderbetriebe und Inhouse-Gesellschaften Beitragsempfänger sein. Diese Anpassung war dringend notwendig, da vor allem in den größeren Gemeinden solche Sportbauten von solchen Körperschaften verwirklicht werden.”
Mit den neuen Kriterien werden auch eine Reihe technischer und sprachlicher Anpassungen vorgenommen: So wird der Termin für die Rechnungslegung vom 30. März auf den 30. Juni verschoben. Im Hinblick auf das Sponsoring werden die Spielserien und Meisterschaftsphasen klar definiert. Zudem sehen die Richtlinien außerordentliche Förderungen für Sportveranstaltungen vor, bei denen im Zusammenhang mit dem epidemiologischen Notstand kein Publikum zugelassen werden konnte.
Die neuen Kriterien treten mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft und gelten für alle Förderanträge, die neu eingereicht oder deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist.