Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat die neuen Richtlinien zur Förderung von kulturellen Tätigkeiten und Investitionen für die italienische Sprachgruppe gutgeheißen.
In ihrer heutigen Sitzung hat die Landesregierung die Richtlinien für die Gewährung von wirtschaftlichen Vergünstigungen für Tätigkeiten und Investitionen im Bereich Kultur und für Tätigkeiten mit Bildungscharakter für die italienische Sprachgruppe gutgeheißen. Der Vorschlag wurde vom italienischen Kulturlandesrat Christian Tommasini eingebracht, um die Neuerungen umzusetzen, die mit dem Landeskulturgesetz (Nr. 9 vom 27. Juli 2015) eingeführt worden waren.
Die neuen Kriterien stellen eine Vereinfachung für die Antragsteller dar und untermauern die Wichtigkeit der Korrektheit, Effizienz und Transparenz.
Für größere Organisationen bietet die neue Regelung mehr Planungssicherheit, da die Möglichkeit eingeführt wurde, um mehrjährige Beiträge anzusuchen. Dank des neuen Vergabesystems ist eine Einbeziehung der Banken nicht mehr erforderlich, zugleich werden die internen Kontrollen gestärkt.
Das neue Gesetz und die Anwendungskriterien definieren auch die Rolle des italienischen Kulturbeirates neu und führen zudem einen gemeinsamen Kulturbeirat für alle im Lande lebenden Personen ein.
Die Beiräte werden durch die neue Regelung aufgewertet, die deren Ausrichtungsbefugnis im intellektuellen, kulturellen und kulturpolitischen Bereich festlegt. Damit wird ihre Tätigkeit an die geänderte Gesetzeslage und die Antikorruptionsbestimmungen angepasst.
Einige der wichtigsten Neuerungen, die auch die europäischen Bestimmungen zur Verwaltungsvereinfachung und Haushaltsharmonisierung berücksichtigen, sind folgende:
1. Es werden neue Formen der wirtschaftlichen Begünstigung für große Organisationen eingeführt, z.B. Zuweisungen und mehrjährige Förderungen. Zuweisungen zugunsten von großen Vereinen können als Gesamtbetrag bereits im Januar ausbezahlt werden. Damit verbunden ist die größtmögliche Entbürokratisierung, da die Körperschaftsbilanz die Abrechnung ersetzt. Für kleinere Vereine ist die Finanzierung in Form von Beihilfen vorteilhafter, da damit der bürokratische Aufwand am geringsten ist.
2. Neben den Körperschaften, die schon früher Unterstützungen durch das Land in Anspruch genommen haben (d.h. Kulturvereine und -genossenschaften) sind nun auch Finanzierungen für sogenannte „zeitweilige Zweckgemeinschaften“ möglich. Diese haben in anderen Regionen Italiens bereits eine rechtliche Anerkennung erfahren. Ebenso werden auch Einzelpersonen berücksichtigt, die gemeinsam Projekte verwirklichen möchten; und schließlich gelangen auch Verlage in den Genuss von Unterstützungen.
3. Eingeführt werden weiters ethische Grundsätze (sog. „Ethik-Kodex“), um ein Höchstmaß an Transparenz, Effizienz und finanzieller Sicherheit zu gewährleisten.
4. Alle Antragsteller können nun zwischen zwei Einreichtermine wählen: Ansuchen können bis zum 10. November oder bis zum 31. Januar eingebracht werden.
5. Es wird ein Zeitplan für die geplanten Tätigkeiten eingeführt, um die Abrechnung zu beschleunigen.
6. Für die Auszahlung können künftig eine Liste der Ausgabenbelege oder die Originalunterlagen vorgelegt werden.
In den nächsten Wochen werden die neuen digitalen Formulare veröffentlicht, die auch auf telematischem Wege übermittelt werden können. Landesrat Tommasini wird sich im Herbst mit den Vereinen treffen, um ihnen die wichtigsten Neuerungen vorzustellen.
Die neue Regelung stellt die Vereinstätigkeit in den Mittelpunkt, verankert das Subsidiaritätsprinzip und gewährleistet wie bisher die freie Meinungsäußerung und die kulturelle Vielfalt, die von je her im Zentrum der Kulturförderung standen. Dadurch kommen hunderte von Vereinen mit den verschiedensten Zielsetzungen in den Genuss von Unterstützungen. Dem Geiste des Kulturgesetzes entsprechend kommt die Förderung der gesamten Bevölkerung und allen im Land lebenden Personen zugute.
Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage, die vor allem für die jungen Generationen Nachteile mit sich bringt, sind Maßnahmen zur Unterstützung der Jugendbeschäftigung besonders wichtig, daher braucht es eine besondere Aufmerksamkeit für die Bedürfnisse kreativer Unternehmen, darunter auch der Verlage. Die Regelung steht daher im Einklang mit den Richtlinien der Europäischen Kommission, dem Vertrag von Lissabon, dem Programm “Creative Europe” und zahlreichen Studien zur Kulturpolitik. Außerdem werden damit die in der Koalitionsvereinbarung enthaltenen Vorgaben umgesetzt.