Beschluss der Landesregierung

“Kulturleben” will Jugendbeschäftigung im Bereich der Kultur anstoßen

Dienstag, 31. Januar 2017 | 15:36 Uhr

Bozen – Jugendlichen im kreativen und kulturellen Bereich Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen will das Projekt “Kulturleben”. Räumlichkeiten stellt das Land bereit.

Jungen Menschen neue Beschäftigungsperspektiven im kulturellen und kreativen Bereich eröffnen, die den nachbarschaftlichen und sozialen Zusammenhalt stärken, ist das Ziel des Versuchsprojektes “Kulturleben”. Auf Vorschlag von Landesrat Christian Tommasini hat die Landesregierung heute dem Projekt zugestimmt. Sie unterstützt das Projekt auch dadurch, dass sie dafür Räumlichkeiten im Bozner Stadtviertel “Don Bosco” unentgeltlich zur Verfügung stellt. Es handelt sich dabei um vier derzeit nicht vermietete Geschäftsräume in den WoBi-eigenen Gebäuden in der Baristraße 36/a, am Don-Bosco-Platz 7/b und in der Sassaristraße 13/b und 13/c.

“Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsprogramm 2013-18 der Schaffung neuer Arbeitsplätze für junge Menschen Vorrang eingeräumt”, betont Landesrat Tommasini, “wobei nicht nur das Kriterium der Quantität sondern besonders jenes der Qualität eine Rolle spielt.” Da der traditionelle lokale Arbeitsmarkt der Nachfrage nach Arbeitsplätzen für Berufe im geisteswissenschaftlichen Bereich nicht gerecht werde, springe die öffentliche Hand ein, so er Landesrat. Sie unterstützt Projekte, die Arbeitsplätze im kreativen und kulturellen Bereich schaffen, und fördert die Gründung von Unternehmen und den Sprung in die Selbständigkeit. Dabei ziele man auf eine erweiterte Wohlfahrt (welfare allargato) ab, so der Landesrat, “durch Kultur, die Arbeit schafft, Integration ermöglicht und das soziale Netz stärkt.”

Die vier Geschäftsräume sollen über einen Wettbewerb Genossenschaften oder Vereinen zunächst zwei Jahre lang zur Verfügung gestellt werden. Ausschlaggebend für die Zuweisung sind vier Punkte: die Qualität der Beschäftigung, die Einbeziehung der Bürger, die Angemessenheit des Projekts im Verhältnis zum verfügbaren Raum sowie die Entwicklungsperspektiven des Projekts.

Nach Ablauf der zwei Jahre obliegt es der Landesregierung, das Projekt zu prüfen und über eine Verlängerung zu entscheiden.

Von: mk

Bezirk: Bozen