Von: luk
Bozen – Die Finanzierung von Sprachkursen in Deutsch, Italienisch und Ladinisch wird im nächsten Jahr ausgebaut. Diese Maßnahme steht im Einklang mit dem Regierungsprogramm für die Legislaturperiode 2023–2028, die als eine der Prioritäten die Verbesserung der Bildung und der Weiterbildung vorsieht, mit besonderem Augenmerk auf das Erlernen der Landessprachen.
Dank neuer Mittel – bereitgestellt vom Amt für Zweisprachigkeit und Fremdsprachen der Abteilung Italienische Kultur sowie vom Amt für Weiterbildung und Sprachen der Abteilung Deutsche Kultur – können die vom Land unterstützten Sprachanbieter deutlich reduzierte Teilnahmegebühren für Kurse in der zweiten oder dritten Landessprache anbieten. Die vergünstigten Teilnahmebeiträge gelten ab 1. Jänner 2026.
“Mit der Senkung der Gebühren wollen wir Barrieren abbauen und die Teilnahme an Sprachkursen für die gesamte Bevölkerung attraktiver gestalten”, betont Landesrat Philipp Achammer und Landesrat Marco Galateo ergänzt: “Bildungsangebote zugänglicher zu machen bedeutet, der gesamten Gemeinschaft zu ermöglichen, stärker am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und zudem die beruflichen Perspektiven derjenigen zu verbessern, die in Südtirol leben und arbeiten.”
Die Maßnahme zielt darauf ab, den Zugang zu Bildungsangeboten zu erweitern und insbesondere wirtschaftlich schwächere Bevölkerungsgruppen zu unterstützen. Zudem wird damit die Integration neuer Bürgerinnen und Bürger gefördert, die für den Arbeitsmarkt benötigten Kompetenzen und die Zwei- und Dreisprachigkeit als wesentliche Merkmale der Südtiroler Identität zu stärken.
“In das Sprachenlernen zu investieren und wirtschaftliche Barrieren abzubauen heißt, in die Zukunft des Landes zu investieren – in ihre Fähigkeit, inklusiv, wettbewerbsfähig und kulturell lebendig zu sein“, hebt Donatella Ricchetto, Direktorin des Amtes für Zweisprachigkeit und Fremdsprachen, hervor. “Dieser Schritt ist besonders für Erwachsene von Bedeutung, die ihre Sprachkenntnisse verbessern oder das Zweisprachigkeitszertifikat erwerben möchten”, ergänzt Anika Michelon, Direktorin des Amtes für Weiterbildung und Sprachen.
Die ermäßigten Gebühren werden von den Organisationen gewährt, die für die Durchführung von Sprachlernangeboten eine Landesunterstützung erhalten. Sie gelten für Teilnehmende ab 16 Jahren das ganze Jahr über und während der Sommerzeit auch für Jugendliche im schulpflichtigen Alter.




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