Gesetzesvorlage

Öffentliche Veranstaltungen: Landesregierung für einfachere Verfahren

Dienstag, 28. Januar 2020 | 13:54 Uhr

Von: luk

Bozen – Ob Konzert, Theater, Wiesenfest oder Kundgebung …öffentliche Veranstaltungen unterliegen einem Bewilligungsverfahren, über das auch die Eignung des Ortes und die Sicherheit der Besuchenden geprüft werden. Große und übergemeindliche Veranstaltungen müssen von der für öffentliche Veranstaltungen zuständigen Landeskommission technisch geprüft werden. Für die Eignungsüberprüfung in den einzelnen Gemeinden sind die jeweiligen Gemeindeverwaltungen zuständig.

Entlastung für Gemeinden

“Da diese technische Überprüfung der Eignung des Veranstaltungsortes besonders für kleine Gemeinden oder für sich wiederholende Veranstaltungen einen großen technischen Aufwand mit sich bringt, wollen wir nun die Verfahren vereinfachen und standardisieren, um die Gemeinden und die Veranstaltenden dadurch zu entlasten”, erklärt Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher. Auf seinen Vorschlag hat die Landesregierung heute (28. Jänner) eine Gesetzesvorlage genehmigt, mit der das Landesgesetz “Bestimmungen über öffentliche Veranstaltungen” (Nr. 13/1992) abgeändert werden soll.

Gesetzesvorschlag soll ins Sammelgesetz

Die Gesetzesvorlage wurde von der Landesabteilung Örtliche Körperschafen in Zusammenarbeit mit dem Rat der Gemeinden und den Veranstaltern erarbeitet. “Da sehr rasch ein Konsens erreicht wurde, möchten wir nicht lange zuwarten, sondern die heute von der Landesregierung beschlossenen Gesetzesartikel in den bereits im Landtag vorliegenden Sammelgesetzentwurf einbauen”, informierte nach der Regierungssitzung der Landeshauptmann. Somit wird die Gesetzesvorlage nun dem Landtag übermittelt, wo sich voraussichtlich in der kommenden Woche der zuständige Gesetzgebungsausschuss mit dem Text befassen wird. Der Landeshauptmann hofft auf eine zügige Behandlung und Genehmigung durch den Landtag, sodass “die Vereinfachungen bereits in der Sommerveranstaltungssaison in Kraft sind”.

Keine Prüfungspflicht für Veranstaltungen im Freien

Die Gesetzesartikel, denen die Landesregierung heute zugestimmt hat, sehen vor, dass bei Veranstaltungen im Freien von einer Eignungsprüfung abgesehen werden kann. “Ohne selbstverständlich Abstriche bei der öffentlichen Sicherheit zu machen, ist es durchwegs sinnvoll, dass bei Veranstaltungen im Freien, an Orten, die nicht abgegrenzt sind und keine eigene Struktur aufweisen, wie Plätze und städtische Gebiete, von einer Eignungsprüfung abgesehen wird”, erklärt der für Bevölkerungsschuss zuständige Landesrat Arnold Schuler.

Standard-Eignung für Veranstaltungsorte

Vorgesehen wird zudem, dass für öffentliche Veranstaltungsorte Standard-Eignungsprojekte erarbeitet werden, sodass der Veranstalter die Eignung des Ortes nicht mehr jedes Mal eigens nachweisen muss. Den Bürgermeistern wird zudem freigestellt, eine Gemeindekommission einzurichten, die über die Eignung von Veranstaltungsorten befindet. “Mit diesen Maßnahmen erleichtern wir die Ausrichtung öffentlicher Veranstaltungen und bauen Bürokratie ab”, betonte der Landeshauptmann.

Bezirk: Bozen