Neue Regeln

Straßenkunst in Meran: Neue Verordnung tritt am 1. Januar in Kraft

Dienstag, 27. Dezember 2022 | 16:33 Uhr

Meran – Am 1. Januar 2023 wird die neue Verordnung zur Förderung und Regelung der Straßenkunst in Kraft treten. Für ihre Darbietungen in Meran müssen sich Straßenkünstler in ein eigenes Register eintragen lassen.

Straßenkünstler, die in Meran auftreten, müssen ab Sonntag, 1. Januar 2023 neue Regeln beachten. Diese wurden bei mehreren Treffen mit Vertreter der Straßenkünstler, mit der Organisation von Asfaltart und mit Vertreter*innen der Kaufleute der Innenstadt abgestimmt und am 25. Oktober 2022 vom Gemeinderat verabschiedet.

Hier eine kurze Zusammenfassung der Vorschriften für künstlerische Darbietungen auf öffentlichem Grund:

1) Künstler und Künstlerinnen müssen sich online (das Antragsformular kann aber auch online ausgefüllt, ausgedruckt und persönlich im Kulturamt abgegeben werden) in das Register der Straßenkünstler eintragen lassen.

2) Nachdem das Antragsformular eingereicht und vom Kulturamt überprüft worden ist, erhalten die Antragsteller per E-Mail eine Jahresgenehmigung. Diese kann auch im Kulturamt abgeholt werden. Auftretende Künstler müssen die Jahresgenehmigung immer bei sich haben. Bei der erstmaligen Registrierung muss der Antrag vollständig ausgefüllt werden, ab dem zweiten Jahr reicht dann eine Ersatzerklärung.

3) Nachdem der/die Straßenkünstler*in die Genehmigung bekommen hat, kann mittels eigenen Formulars per E-Mail (kultur@gemeinde.meran.bz.it) die Reservierung mit Datum, Ort und Uhrzeit der Darbietung vorgenommen werden. Ab Ende Januar soll dann die Reservierung auch online möglich sein. Die Reservierungsbestätigung wird den Künstler*innen per E-Mail zugesandt.

Die Standorte

Die neue Verordnung sieht für künstlerische Darbiertungen zwei verschiedene Standorttype vor:

Typ A – Sparkassenstraße Kreuzung Freiheitsstraße (akustische Darbietungen nur nach 17.00 Uhr außer samstags & sonntags, wo die allgemeinen Uhrzeiten gelten); Laubengasse Kreuzung Sparkassenstraße (nur tonlose Darbietungen); Sandplatz. Hier können höchstens an zwei Tagen pro Woche und zwei nicht aufeinanderfolgende Zeitabschnitte pro Tag reserviert werden. Die Reservierung von zwei aufeinanderfolgenden Zeitabschnitten ist nicht möglich.

Typ B – Promenade, an der Postbrücke; Promenade, am Lenoir-Steg; Zugangstreppe zur Promenade; Kornplatz; Winterpromenade Abschnitt Wandelhalle; Straßen im Steinachviertel; Galileistraße/Landesfürstliche Burg; Oberer Pfarrplatz; Brunnenplatz; Ariston-Galerie; Vittorio-Veneto-Platz; Prader-Platz; Ecke Huber-Straße/Meinhardstraße; Parkplatz Tenniszentrum (Piavestraße); Platz vor der Kirche Untermais; Kinderspielplatz St.-Vigil-Platz Hier können Künstler*innen an jedem Tag und zu jedem aufgelisteten Zeitfenster auftreten, müssen aber jeweils den Standort wechseln (also max. fünf verschiedene Standorte in den fünf Zeitfenstern pro Tag).

Zeitspannen

Vorgesehen sind insgesamt fünf Zeitspannen: 9.00 bis 11.00 Uhr (Vormittag 1), 11.00 bis 13.00 Uhr (Vormittag 2), 15.00 bis 17.00 Uhr (Nachmittag 1), 17.00 bis 19.00 Uhr (Nachmittag 2), 19.00 bis 21.00 Uhr (Abend in den Monaten Oktober – April), 19.00 bis 22.00 Uhr (Abend in den Monaten Mai – September). Pro Zeitabschnitt können eine oder mehrere Darbietungen mit einer Höchstdauer von 60 Minuten (akustische Darbietung) bzw. 120 Minuten (tonlose Darbietung) durchgeführt werden.

Weitere Hinweise

Straßenkünstler werden ersucht, die vereinbarten Uhrzeiten einzuhalten, die jeweiligen Standorte sauber zu hinterlassen und das Kulturamt rechtzeitig zu benachrichtigen, falls sie ihre Reservierung nicht wahrnehmen könne, sodass der Ort und der Termin für andere Straßenkünstler freigeben werden kann.

Kontakte

Für weitere Auskünfte können Interessierte das Amt für Kultur (Zimmer 116 im 1. Stock des Rathauses, Laubengasse 192, kultur@gemeinde.meran.bz.it, +39 0473 250211) kontaktieren. Öffnungszeiten: Montag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie Freitag von 8.30 bis 12.00.

Von: luk

Bezirk: Burggrafenamt