Von: luk
Bozen – Der Landtag hat heute einen Beschlussantrag für Studienbeihilfen für die postuniversitäre Ausbildung angenommen.
Für den Ausbildungslehrgang zur Erlangung der Lehrbefähigung an deutschen und ladinischen Mittel- und Oberschulen gebe es Studienbeihilfen in Höhe von je 1.200 Euro, bemerkte Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung). “Die Universitätslehrgänge „Italienisch als Fremdsprache/Italienisch als Zweitsprache“ werden an den italienischen Universitäten sowohl als Masterstudiengang erster Ebene als auch als Master zweiter Ebene angeboten. Für diese ist jedoch keinerlei Unterstützung vorgesehen. Es handelt sich also um Studienbeihilfen ausschließlich für Studierende der deutschen und der ladinischen Sprachgruppe, die für die italienische Sprachgruppe nicht vorgesehen sind. Um die Lehrbefähigung zu erhalten, müssen die angehenden italienischen Lehrkräfte (auch wenn diese in der ladinischen Schule im Dienst sind) einen Wettbewerb bestehen, bei dem die Erfolgschancen recht gering sind: Bei den letzten beiden Wettbewerben sind in einigen Fächern alle Teilnehmer durchgefallen. Diese müssen sich alles selbst aneignen, ihnen steht kein Bildungsurlaub zu und sie müssen die Sekretariatsgebühren aus eigener Tasche zahlen. Mehrmals haben wir gefordert, man möge auch für die italienische Schule Befähigungslehrgänge einrichten, analog zu denen für Lehrkräfte der deutschen und ladinischen Schulen. Dies sieht übrigens auch die Durchführungsbestimmung vor, die mit Gesetzesdekret Nr. 18/2018 eingeführt wurde, und in der explizit davon die Rede ist, dass diese auf alle drei Sprachgruppen angewendet werden muss.” Die dafür vorgesehene Übereinkunft mit der Uni Bozen fehle für die italienische Schule. Das Argument des Landesrats, dass die Lehrbefähigung für die italienische Schule das ganze Staatsgebiet betreffe, lasse er nicht gelten. Auch Ladiner würden den Südtiroler Ausbildungsweg in Anspruch nehmen und dann zur italienischen Schule wechseln. Das Projekt zur differenzierten Autonomie von Minister Calderoli sehe auch Sonderwege bei der Lehrerausbildung vor.
LR Giuliano Vettorato bat um getrennte Abstimmung nach Punkten. Er habe Verständnis dafür, dass die Universität Bozen dieser Vereinbarung nicht zugestimmt habe. Es sei für einen deutschsprachigen Lehrer objektiv schwierig, in Reggio Calabria zu unterrichten, wie auch die Ladiner tendierten die deutschsprachigen Lehrkräfte dazu, in der Region zu bleiben. Es brauche eine differenzierte Autonomie, eine solche bringe Minister Calderoli voran – auch auf schulischer Ebene.
Es sei keine Frage der Anzahl der möglichen Versetzung von deutschsprachigen Lehrern nach Reggio Calabria, entgegnete Nicolini, sondern des Prinzips. Die Qualifikation gelte nämlich in ganz Italien.
LR Vettorato unterstrich, dass es darum gehe, dass es geltende gesetzliche Regeln gebe und dass der Abg. die Fragen an den Minister stellen müsste anstatt an ihn.
Der Antrag wurde in getrennter Abstimmung zu den Prämissen und den einzelnen Punkten abgestimmt; die Prämissen (13 Ja, 16 Nein, zwei Enthaltungen) und Punkt drei (zehn Ja, 16 Nein, fünf Enthaltungen) wurden abgelehnt, die Punkte 1 (28 Ja, zwei Enthaltungen) und zwei (29 Ja, zwei Enthaltungen) angenommen.