Neu: Ausbildungslehrgang für Klassenlehrpersonen der Grundschule

Südtiroler Lehrerausbildung: Zwei neue Lehrgänge im Herbst 2022/23

Freitag, 03. September 2021 | 15:30 Uhr

Bozen – Autonomen Handlungsspielraum nutzen und den Besonderheiten der Südtiroler Schule Rechnung tragen: LR Achammer und Landesschuldirektorin Falkensteiner stellten zwei neue Lehrgänge für Lehrpersonen vor.
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­Seit dem Jahr 2018 kann Südtirol die Lehrerausbildung autonom regeln. Zum einen kann das Land dadurch auf den Fachkräftemangel an Schulen reagieren und diesen absichern, zum anderen trägt dieser autonome Handlungsspielraum den Besonderheiten der Südtiroler Schule Rechnung.

“Die Übertragung der Landeszuständigkeit in der Lehrerausbildung war ein autonomiepolitisch bedeutender und einzigartiger Schritt”, unterstreicht Landesrat Philipp Achammer. “Diese weitreichende primäre Kompetenz im Bereich der Lehrerausbildung haben wir genutzt. Wir haben in den vergangenen Jahren ein Ausbildungssystem entwickelt, das auf Südtirol abgestimmt ist, die Praxis in den Mittelpunkt stellt und angehenden Lehrpersonen vor allem dreierlei bietet: Qualität in der Ausbildung, Planbarkeit und Sicherheit.” Vergangenen Dienstag hat die Landesregierung in ihrer Sitzung die Richtlinien für zwei weitere Lehrgänge beschlossen. Im Rahmen einer Pressekonferenz stellte Landesrat Philipp Achammer zusammen mit Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner heute (3. September) die neuen Ausbildungslehrgänge für Lehrpersonen vor.

Südtiroler Lehrerausbildung: allgemeine Richtlinien

Im vergangenen Herbst ist der erste Zyklus der neuen Südtiroler Lehrerausbildung gestartet (s. früheren Artikel). Der Ausbildungszyklus wird im Dreijahresrhythmus für alle Wettbewerbsklassen mit freien und verfügbaren Stellen angeboten. Mit dem anstehenden Schuljahr 2021-2022 beginnt der zweite Zyklus, welcher die mathematisch- naturwissenschaftlichen Wettbewerbsklassen und Italienisch als Zweitsprache vorsieht. Die zwei neuen Ausbildungslehrgänge starten im Herbst 2022-2023.

Ziel der jeweiligen Lehrgänge ist, dass Lehrpersonen, die an einer deutschen oder ladinischen Grundschule, an einer Mittel- oder Oberschule und an einer Musikschule des Landes unterrichten, nach positivem Abschluss des Lehrganges die Lehrbefähigung erhalten. Diese ist Grundvoraussetzung für eine Festanstellung, für die sogenannte Stammrolle. Die lehrbefähigenden Ausbildungslehrgänge sind berufsbegleitend und an einen Jahressvertrag geknüpft.

Neu: Ausbildungslehrgang für Klassenlehrpersonen der Grundschule

Am dreijährigen Lehrgang, dem sogenannten Quereinsteigermodell, teilnehmen können Personen, die das 30. Lebensjahr erreicht haben, im Besitz eines Abschlussdiploms einer Oberschule oder eines gültigen Studientitels sind. Weiteres müssen sie eine allgemeine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren nachweisen können sowie Unterrichtserfahrung an einer Grundschule gesammelt haben. “Das Besondere an diesem Lehrgang ist, dass auch Personen mit Berufserfahrung in anderen Bereichen und einem ‘shadowing’ in der Grundschule sich für dieses Ausbildungsangebot bewerben können”, sagte Landesschuldirektorin Falkensteiner und betonte, dass der Lehrgang “kein Konkurrenzangebot zur bestehenden universitären Ausbildung” sei, zumal der Lehrgang auf andere Voraussetzungen baue. Auch ginge es nicht darum, sogenannte Altsupplenten, also Lehrpersonen mit langjähriger Berufserfahrung, aber ohne Lehrbefähigung, zu sanieren. Während des Ausbildungszeitraums müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mindestens 30 Prozent eines Vollzeitlehrauftrages unterrichten. Der Zugang zu den Studienplätzen wird über ein Auswahlverfahren geregelt.

Neu: Ausbildungsmodell für Lehrpersonen der Musikschulen

Das zweite neue Ausbildungsmodell erstreckt sich über zwei Schuljahre und richtet sich an Lehrpersonen für den Instrumental- und Musikunterricht, die an deutschen und ladinischen Mittel- oder Oberschulen und/oder an den Musikschulen des Landes unterrichten. Zulassungsvoraussetzungen für diesen Lehrgang sind: ein für die entsprechende Wettbewerbsklasse gültiger Studientitel sowie ein befristeter Arbeitsvertrag mit einem Mindestausmaß von sechs Unterrichtsstunden an Schulen staatlicher Art oder acht Wochenstunden an einer Musikschule.

Mentorinnen und Mentoren begleiten Auszubildende

Die auszubildenden Lehrpersonen werden während ihrer zwei- oder dreijährigen Ausbildungszeit von einer Mentorin oder einem Mentor begleitet, während Experten und Dozenten aus dem jeweiligen Bereich Teile der Ausbildungslehrgänge durchführen. Beide Lehrgänge zeichnen sich durch eine Verzahnung von Theorie und Praxis aus, wobei der Fokus auf der Praxis liegt. Die lehrbefähigenden Ausbildungslehrgänge haben die Deutsche und Ladinische Bildungsdirektionen in Zusammenarbeit mit der Fakultät für Bildungswissenschaften der Freien Universität Bozen sowie mit dem Musikkonservatorium “Claudio Monteverdi” in Bozen erarbeitet.

Von: luk

Bezirk: Bozen