Alfons Schuhbeck im Gerichtssaal des Landgericht München

Entscheidung über Alfons Schuhbecks Haft “in wenigen Wochen”

Mittwoch, 03. Dezember 2025 | 13:29 Uhr

Von: APA/dpa

Bald soll sich entscheiden, ob der an Krebs erkrankte ehemalige TV-Koch Alfons Schuhbeck zurück ins Gefängnis muss. “Die Prüfung, ob die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck in der Haft fortgesetzt werden kann, dauert weiterhin an, wird aber voraussichtlich in wenigen Wochen abgeschlossen sein”, teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, Juliane Grotz, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

“Es wurden ärztliche Stellungnahmen zum Gesundheitszustand von Herrn Schuhbeck eingeholt. Zudem wurden mehrere Justizvollzugsanstalten zur Stellungnahme aufgefordert, ob dort die erforderliche medizinische Betreuung und Behandlung gewährleistet werden kann. Derzeit steht noch eine Stellungnahme aus.” Sobald diese eingeht, könne die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob die Freiheitsstrafe weiter vollstreckt werden könne.

Verurteilung im Juli dieses Jahres

Das Landgericht München I hatte den Fernsehkoch und berühmten Gastronomen im Juli unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und vorsätzlichen Bankrotts verurteilt. Es verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten, in die auch seine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung eingerechnet ist. Die Haftstrafe ist derzeit aber außer Vollzug gesetzt, weil der schwer kranke 76-Jährige außerhalb der Gefängnismauern behandelt wird.

Schuhbeck hatte die Vorwürfe gegen ihn eingeräumt und sich im Prozess entschuldigt bei “allen, die durch mich Probleme erfahren haben”. Er betonte: “Das wird mich für den Rest meines Lebens belasten und tut mir sehr leid.” Seine Firmen – darunter seine Restaurants, sein Gewürzgeschäft und sein Partyservice – haben einen riesigen Schuldenberg hinterlassen: Gläubiger fordern nach Angaben des Insolvenzverwalters Max Liebig insgesamt 27 Millionen Euro. Seiner Einschätzung nach wird nur ein Bruchteil davon bei Abschluss der Insolvenzverfahren zurückgezahlt werden können.

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