Von: mk
Bozen – Lebensmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum sind in der Regel auch nach Ablauf dieses Datums noch genießbar, manche Lebensmittel auch noch Monate später. Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt ein Lebensmittel seine qualitativen Eigenschaften (Geschmack, Geruch, Farbe, Nährwert usw.) mindestens behält – vorausgesetzt, es ist noch ungeöffnet und wurde richtig gelagert. „Wenn man sich nicht sicher ist, ob ein Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum tatsächlich noch genießbar ist, hilft der Auge-Nase-Mund-Test“, rät Silke Raffeiner, die Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Südtirol, und betont: „Wichtig ist dabei die richtige Reihenfolge – zuerst Auge, dann Nase, dann Mund.“
Auge: Sieht das Lebensmittel vor und nach dem Öffnen so wie immer oder unauffällig aus?
• Ja: Weiter zum nächsten Schritt (Nase).
• Nein: Die Verpackung ist aufgebläht oder der Deckel nach oben gewölbt, Schädlinge, Flecken, Verfärbungen, Trübung, Ausflockung, Bläschenbildung, Schimmelrasen, angefaulte Stellen, schmierige Oberfläche, ungewöhnliche Konsistenz oder andere Auffälligkeiten sind sichtbar: Das Lebensmittel ist nicht mehr genießbar und zu entsorgen.
Nase: Riecht das Lebensmittel so wie immer oder unauffällig?
• Ja: Weiter zum nächsten Schritt (Mund).
• Nein: Der Geruch ist muffig, ranzig, faulig, stechend, beißend, streng, vergoren, verdorben oder auf andere Art unangenehm: Das Lebensmittel ist nicht mehr genießbar und zu entsorgen.
Mund: Nur wenn das Lebensmittel gut aussieht und gut riecht, kostet man eine kleine Menge davon. Schmeckt es so wie immer oder unauffällig?
• Ja: Das Lebensmittel ist noch genießbar, der Verzehr gesundheitlich unbedenklich.
• Nein: Der Geschmack ist sauer, ranzig, muffig, schal, untypisch bitter, verändert oder auf andere Art unangenehm: Das Lebensmittel nicht mehr genießbar und zu entsorgen.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (Wortlaut „Mindestens haltbar bis“ – „Da consumarsi preferibilmente entro“) ist vom Verbrauchsdatum zu unterscheiden.
Auf Lebensmittel mit einem abgelaufenen Verbrauchsdatum (Wortlaut „Zu verbrauchen bis“ – „Da consumarsi entro“) ist der Auge-Nase-Mund-Test nicht anwendbar. Denn faschiertes Fleisch, Geflügelfleisch, roher Fisch, pasteurisierte Frischmilch und andere leicht verderbliche Lebensmittel haben eine sehr begrenzte Haltbarkeit und verderben rasch.
Nach Ablauf der Frist könnten sie krankheitserregende Keime enthalten, die wir weder sehen noch riechen noch schmecken können, die aber eine Lebensmittelvergiftung oder eine Lebensmittelinfektion hervorrufen können. Lebensmittel mit einem abgelaufenen Verbrauchsdatum sollte man daher nicht mehr essen bzw. trinken, sondern entsorgen.
Speziell für Eier gibt es den Wasserglas-Test. Dafür füllt man ein breites Glas mit kaltem Wasser und legt das rohe Ei vorsichtig hinein. Bleibt das Ei flach am Boden liegen, ist es sehr frisch und klarerweise genießbar. Stellt sich das Ei am Boden des Glases schräg auf oder steht es fast senkrecht im Glas, ist es nicht mehr frisch, aber noch genießbar, wenn es erhitzt wird. Schwimmt das Ei im Wasser auf, ist es überaltert und eignet sich nur mehr zum Backen – und nur, wenn es noch gut riecht. Andernfalls ist das Ei zu entsorgen.




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