Das EVZ gibt Informationen und Tipps

Weihnachtsgeschenke online kaufen: Kennt ihr eure Rechte?

Freitag, 21. Dezember 2018 | 07:51 Uhr

Bozen – Der Online-Einkauf – auch mit dem Smartphone – erfreut sich bei Herrn und Frau Südtiroler immer größerer Beliebtheit. Natürlich werden auch immer öfter Weihnachtsgeschenke im Internet bestellt. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien – Büro Bozen fasst die wichtigsten Informationen und Tipps zusammen, damit bei der virtuellen Geschenkesuche möglichst nichts schiefgeht.

Die Südtiroler Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen immer häufiger online ein – auch mit dem Smartphone. Am beliebtesten sind dabei Computer Hard- und Software, und elektronische Geräte, gefolgt von Bekleidungsartikeln. Großer Beliebtheit erfreuen sich aber auch Einrichtungsgegenstände, Autoersatzteile, Bücher und Spielsachen.

Was man beim Geschenkekauf beachten sollte:

– Bezahlung: Soweit möglich, sollte man nicht per Vorauskasse bezahlen. Da viele Händler aber nur eine Bezahlung im Voraus akzeptieren, sollte man eine möglichst sichere Zahlungsmethode wählen wie beispielsweise die Zahlung mit Kreditkarte oder mit Paypal.

– Lieferung: Bestellen sollte man rechtzeitig, da es bei der Lieferung zu Verzögerungen kommen und der Händler den versprochenen Liefertermin möglicherweise nicht einhalten kann.

– Rücktrittsrecht: Dieses muss auch bei Weihnachtseinkäufen innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Lieferung ausgeübt werden. So ist die Rücktrittsfrist an Weihnachten möglicherweise bereits abgelaufen. Erkundigt euch deshalb bereits vor der Bestellung bei euren Lieben nach deren Geschenkwünschen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht immer! Kein Rücktritt ist möglich bei allen Freizeitverträgen, bei denen die Leistung zu einem bestimmten Datum oder in einem bestimmten Zeitraum erfolgen soll. Dazu gehören Konzertkarten, Pauschalreisen, Flüge. Kein Rücktrittsrecht besteht außerdem, wenn eine versiegelte Ware (z.B. CD, DVD, Computerspiel) geöffnet wurde.

– Gewährleistung: Überprüft die Ware nach dem Erhalt sofort auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionsfähigkeit. Wurde nicht alles, ein falsches oder mangelhaftes Produkt geliefert, sollte man unverzüglich schriftlich beim Verkäufer reklamieren. Die Frist für die Geltendmachung des Mangels beträgt zwei Monate ab seiner Entdeckung. Weitere Informationen zur Gewährleistung findet ihr auf der Homepage des EVZ.

Einige Tipps für einen möglichst sicheren Online-Weihnachtseinkauf:

· Informiert euch über den Verkäufer, bevor ihr bestellt (gebt z. B. den Namen der Webseite in eine Suchmaschine ein) und kontrolliert, ob die Internetseite zumindest die Kontaktdaten des Unternehmens (Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Informationen zum Preis, zur Zahlung, zum Rücktrittsrecht sowie zur gesetzlichen Garantie enthält.

· Vorsicht bei besonders günstigen Angeboten: Händler haben in der Regel nichts zu verschenken!

· Lest euch die Produktbeschreibung genau durch und fragt im Zweifelsfall beim Händler nach.

· Macht von den einzelnen Schritten des Bestellvorgangs Screenshots und bewahrt sämtliche Dokumente vom Kauf auf.

· Sollte die Verpackung bei der Lieferung beschädigt sein, solltet ihr die Ware auf jeden Fall nur „mit Vorbehalt“ (con riserva) annehmen oder die Annahme verweigern. Gebt unbedingt den Grund des Vorbehalts oder der Verweigerung an (z. B. „Paket beschädigt“).

· Überprüft sofort nach der Lieferung, ob die Ware funktioniert, vollständig ist und der Produktbeschreibung entspricht, ansonsten reklamiert unverzüglich schriftlich.

Weitere Informationen erteilt das EVZ unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org. Informiert wird auch über die außergerichtliche Streitbeilegung mit Hilfe der europäischen ODR-Plattform.

Von: mk

Bezirk: Bozen