Was kosten die Kartenlesegeräte den Südtiroler Betrieben?

Aderlass bei POS-Geräten

Mittwoch, 24. Oktober 2018 | 10:38 Uhr

Bozen – Beim Einkaufen draufzahlen, weil man per Karte zahlen will? Ab 13. Januar 2018 verbietet das die neue EU-Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2). Eingeschlossen sind “besonders gängige” Zahlungsmittel wie Bankomat/POS-oder Kreditkarten sowohl im stationären Handel wie bei Onlinekäufen. Die Kosten für das bargeldlose Bezahlen sind jedoch nicht abgeschafft. Die Händler zahlen diese ihren jeweiligen Banken und rechnen die Gebühren dafür den Kundinnen und Kunden in den Verkaufspreis mit hinein. Grund genug für die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) mal nachzuschauen, was Handel, Dienstleister und weitere Kleinbetriebe hierzulande an Kosten zu berappen haben.

„Die Informationsblätter der hiesigen Banken lassen Schlimmes befürchten. Deshalb liegt es im Interesse der Kunden, dass Kleinbetriebe hier gut mit den Finanzdienstleistern verhandeln. Darum haben wir uns auch umgeschaut, was günstige Alternativen beim bargeldlosen Bezahlen sind“, erklären die Verbraucherschützer.

Die VZS hat die Informationsblätter der drei größten örtlichen Banken sowie einiger Raiffeisenkassen in Bezug auf den POS-Dienst verglichen. In Italien sind die Kommissionen für die Zahlungen mit „E-Geld“ unter den höchsten Europas – doch die Preise in Südtirol toppen diesen traurigen Rekord noch. Daher der Rat der VZS an die Geschäftswelt, die einzelnen Kostenpositionen im Vertrag genau unter die Lupe zu nehmen.

Zwischen Fixkosten, monatlichen Gebühren, Einmalkosten für die Geräte und Kommissionen hat sich der Dienst in eine Art Dschungel verwandelt, der manch einen gar davon abhalten könnte, so ein Gerät anzuschaffen, was wiederum den Dienst an den Kundinnen und Kunden beeinträchtigen würde.

vzs

Wie aus der Tabelle ersichtlich gibt es ein beträchtliches Kostengefälle zwischen den Banken. Bei der Entscheidung für oder gegen ein spezifisches Angebot sollten insbesondere die variablen Kosten genau verglichen werden. Unser Rechenbeispiel, dass von einem kleinen Muster-Betrieb ausgeht, verdeutlicht dies.

Geschätzte jährliche POS-Kosten für einen Muster-Betrieb

(berechnet auf 2.000 Transaktionen pro Jahr und 100.000 Euro mit POS kassiert) Die Berechnung wurde anhand der Daten in den Informationsblättern der Banken durchgeführt; jeder Gewerbetreibende kann die Vertragsbedingungen mit der eigenen Bank verhandeln.

vzs

Ein Blick nach Italien

In einer Studie von 2017 hat SOS Tariffe die jährlichen mittleren Kosten für das POS-Gerät, je nach Kategorie des Betriebs und Geräteart, wie folgt angegeben: Freiberufler zahlen beim mobilen POS-Gerät im Schnitt 1.805,28 Euro, beim fixen sind es 1.890,80 Euro. Geschäfte müssen für das mobile Gerät 4.476,06 berappen, für das fixe sind es 4.469,33 Euro. Restaurants bezahlen für das mobile Gerät 4.060,82 und für das 4.068,44 Euro.

NB: Quelle siehe https://www.sostariffe.it/news/sanzioni-e-obbligo-pos-i-costi-per-gli-esercenti-lo-studio-di-sostariffe-it-264606/

Andere Lösungen

Interessante Ansätze kommen hingegen von außerhalb des Bankensektors; verschiedene Gesellschaften bieten den POS-Dienst mit deutlich geringeren Kosten an. Hier einige Beispiele:

Kosten für POS ohne Bank (kassierter Betrag: 100.000 Euro)

vzs

Verpflichtende POS-Geräte

Für die Gewerbetreibenden gilt die Pflicht, ein POS-Gerät zu haben. Ein Dekret der Regierung sah eine Strafe von 30 Euro bei Nichtbeachtung dieser Pflicht vor; dieses Dekret wurde jedoch vom Staatsrat gekippt. Wird einem als Kunden also die Möglichkeit der Kartenzahlung verweigert, kann man selbst die Bezahlung in Bar nicht verweigern. Man könnte jedoch den Vorfall den zuständigen Behörden melden, da das Verhalten eventuell eine unfaire Handelspraktik darstellen könnte.

Fazit der VZS

„Unser ‚sektorenferner‘, wenn wir so wollen, Mini-Vergleich zeigt deutlich, dass nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch die Gewerbetreibenden dem Risiko ausgesetzt sind, für vergleichbare Dienstleistungen viel mehr zu bezahlen, wenn sie vor Vertragsunterzeichnung nicht gründlich vergleichen“, resümiert VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus, „es ist wohl an der Zeit auch für andere Kategorien von Abnehmern offizielle Vergleichsinstrumente wie Onlinerechner zu schaffen, welche die beste Wahl gemäß den eigenen Bedürfnissen erlauben.“

Von: mk

Bezirk: Bozen