EVZ rät zur Vorsicht beim Online-Kauf von Flugtickets

Angeordnete Sperrung der Webseiten “Flygo.it” und “Flygovoyager.com”

Dienstag, 22. Juli 2025 | 09:26 Uhr

Von: mk

Bozen – Die Postpolizei von Turin hat auf Anordnung der Justizbehörde die Sperrung zweier Webseiten für die Online-Buchung von Flugtickets – „Flygo.it“ und „flygovoyager.com“ – veranlasst, nachdem entsprechende Meldungen beim Operativen Zentrum für Cybersicherheit eingegangen waren. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum Italien (EVZ) mit Sitz in Bozen hin.

Die Quästur von Turin hatte berichtet, dass das von den Seiten bereitgestellte Vergleichssystem einen umfassenden Überblick über die Angebote verschiedener Fluggesellschaften auf den gewünschten Strecken bot und dabei „äußerst wettbewerbsfähige“ Preise anzeigte. Trotz abgeschlossener Transaktion erhielten die Kundinnen und Kunden jedoch keinerlei Reisedokumente und stellten bei Kontaktaufnahme mit der Fluggesellschaft, bei der sie angeblich gebucht hatten, fest, dass keine Buchung vorhanden war. Bis heute sind die beiden Portale trotz verfügter Sperrung weiterhin erreichbar – ein Grund mehr für das Europäische Verbraucherzentrum Italien, die Bürgerinnen und Bürger zu besonderer Vorsicht zu mahnen.

Die Risiken beim Flugticketkauf über Online-Vermittler

Obwohl dieser Fall besonders aufsehenerregend ist, zeigt er anschaulich, warum bei der Flugbuchung über Online-Reisevermittler (OTAs)  äußerste Vorsicht geboten ist. Häufig bringen vermeintlich günstige Angebote auch unerwartete Schwierigkeiten mit sich, so zum Beispiel:

·         Schwierigkeiten beim Check-in oder Boarding;

·         mangelnde oder verspätete Mitteilungen bei Flugzeitänderungen oder Streichungen;

·         wenn etwas schiefgeht, kann die Geltendmachung von Ansprüchen und die Erlangung von Erstattungen komplizierter sein, da ein dritter Vermittler beteiligt ist;

·         manchmal sind die Preise sogar höher als bei der Direktbuchung, weil Zusatzgebühren oder Servicekosten anfallen.

Tipps für einen sicheren Online-Kauf von Flugtickets

Was das EVZ empfiehlt: 

·         Buchen Sie möglichst direkt auf der Webseite der Fluggesellschaft
Die Preise auf den Portalen der Vermittler mögen zwar niedriger erscheinen, doch verbergen sich dahinter oft unklare Bedingungen und eine kompliziertere Vorgehensweise bei Buchungsänderungen oder anderen Problemen.

·         Nutzen Sie sichere ZahlungsmethodenWenn Sie sich für die Kreditkarte als Zahlungsmethode entscheiden, können Sie bei Nichterbringung der Dienstleistung ein Rückbuchungsverfahren (Chargeback) in die Wege leiten, durch welches Sie Ihr Geld möglicherweise zurückbekommen können. Ein hilfreiches Informationsblatt zum Chargeback-Verfahren finden Sie kostenfrei auf unserer Webseite.

·         Prüfen Sie sorgfältig die Seriosität der Webseite, bevor Sie buchen
Achten Sie auf vorhandene Kontaktinformationen, real existierende Adressen und glaubwürdige Bewertungen, die auf dem Portal selbst und über Suchmaschinen abgegeben wurden. Im Zweifelsfall: lieber Abstand nehmen. Vertrauen Sie nicht nur den ganz oben angezeigten Suchergebnissen – oft handelt es sich um gesponserte Anzeigen.

Wenn man bereits ein Ticket bei FlyGo gekauft und nicht erhalten hat, empfiehlt das EVZ, das Rückbuchungsverfahren zu nutzen, welches derzeit der schnellste Weg ist, um eine Rückerstattung des gezahlten Betrags zu erhalten.

Fragen oder Beschwerden zum Thema Urlaub und Reisen?

Das Europäische Verbraucherzentrum Italien berät Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. Kontakt per Telefon unter 0471 980939 oder mittels E-Mail an info@euroconsumatori.org.

Bezirk: Bozen

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