Gesetzesdekret der Regierung in Rom

ASGB: Endlich Sicherheit für Eltern mit Kindern in Quarantäne

Mittwoch, 09. September 2020 | 15:23 Uhr

Bozen – Der lang ersehnte Schulbeginn hat für viele Eltern die berechtigte Frage aufgeworfen: Wie kann ich die Aufsicht meines Kindes gewährleisten, falls dieses in die Quarantäne geschickt wird? Die italienische Regierung hat mit Gesetzesdekret Nr. 111/2020 auf diese Frage reagiert.

„Wir haben bereits letzte Woche auf diese Unsicherheit der Eltern aufmerksam gemacht und konkrete Maßnahmen gefordert“, erklärt Tony Tschenett, Vorsitzender des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), in einer ersten Stellungnahme.

Die italienische Regierung hätte nun endlich, so Tschenett, unter Art. 5 des erwähnten Gesetzesdekretes Nr. 111/2020, befristet bis Ende Dezember 2020, das Recht auf Smart working oder eine Sonderelternzeit für Eltern, deren Kind in Quarantäne geschickt wird, verankert: „Beide Maßnahmen haben eine ebenso lange Zeitspanne, wie die Dauer der Quarantäne. Es gilt die Regel, dass jeweils nur ein Elternteil das Recht hat, von einer der beiden Maßnahmen Gebrauch zu machen. Sollte ein Elternteil keiner Arbeitstätigkeit nachgehen, so hat der andere Elternteil kein Anrecht auf smart working oder Sonderelternzeit. Beide Maßnahmen finden Anwendung für Kinder bis zu 14 Jahren. Die Sonderelternzeit wird mit 50 Prozent des normalen Einkommens entlohnt und ist für die gesamte Dauer mit Figurativbeiträgen abgedeckt. Außerdem kann sie auch stundenweise beantragt werden.“

Enttäuscht ist Tschenett darüber, dass die Sonderelternzeit nur zu 50 Prozent entlohnt wird: „Südtirols gewählte Volksvertreter im Parlament sollten insistieren, dass die Regierung eine 100-prozentige Entlohnung bei der Sonderelternzeit für Eltern mit Kindern in Quarantäne gewährleistet.“

Der ASGB-Chef verweist darauf, dass das Gesetzesdekret selbst keine Ansuchensmodalitäten festlegt und diesbezüglich noch eine Klärung abzuwarten ist. Der ASGB wird bei Klarheit des Ansuchensprozedere genauer darüber informieren.

„Eltern, welche noch genügend Resturlaub zur Verfügung haben, können natürlich auch diesen zur Betreuung der Kinder während der Quarantäne nutzen. Der einzige Vorteil der sich aber dadurch ergibt, ist der Umstand, dass der Urlaub voll entlohnt wird“, schließt Tschenett.

Von: mk

Bezirk: Bozen