Von: mk
Bozen – Der Sekretär der Fachgewerkschaft Gesundheitsdienst im ASGB, Andreas Dorigoni, wendet sich in einem offenen Brief an Sanitätslandesrat Thomas Widmann und fordert mehr Lohn für die Krankenpfleger. Zu wenig Mittel seien zur Aufwertung der sanitären nichtärztlichen Berufsgruppen vorhanden – und das, obwohl das Personal gerade in der Corona-Krise vor einer „Mammutaufgabe“ gestanden sei, argumentiert der ASGB.
Wörtlich heißt es in dem Brief:
bezugnehmend auf das “Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2021” und auch auf den Änderungsantrag zum Landesgesetz Nr. 78/2021 stellen wir fest, dass die zweckgebundenen Mittel für den Gesundheitsbereich bei weitem nicht ausreichen.
Der Betrag von zehn Millionen Euro für das Jahr 2021 (die jeweiligen zehn Millionen Euro für 2022 und 2023 sind nur die Folgekosten vom Jahr 2021), der für den gesamten Bereich Sanität vorgesehen ist, ist im wahrsten Sinne des Wortes nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Einerseits, weil durchaus die theoretische Möglichkeit besteht, dass z.B. die Berufsgruppe Ärzte einen Teil dieses Kuchens für sich beansprucht, andererseits wäre die Summe aber auch rein für das nichtärztliche Personal zu gering bemessen.
Nehmen wir an, die gesamten zehn Millionen Euro stünden ausschließlich dem sanitären nichtärztlichen Personal zur Verfügung – Verwaltungs- und technisches Personal nicht berücksichtigt – dann würden wir von einer monatlichen Erhöhung des Gehaltes von rund 85 Euro brutto sprechen – Lohnnebenkosten vorher abgezogen. Dies würde das Ziel der Aufwertung der Gesundheitsberufe konterkarieren und wäre sicherlich nicht zielführend im Hinblick auf die Herkulesaufgabe, den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu bekämpfen.
Sie, als zuständiger Landesrat, wissen um die Tatsache, welche Mammutaufgabe das sanitäre nichtärztliche Personal anlässlich des epidemiologischen Notstandes Covid-19 zu lösen hatte und immer noch hat. Die Pflege Erkrankter, das Stellen von Diagnosen oder Präventionsarbeit (Testungen und Impfungen) – dies alles unter Zeitdruck und stets der Gefahr ausgesetzt, selbst an Covid-19 zu erkranken – hätte ohne die Aufopferungsbereitschaft des sanitären Personals nie bewerkstelligt werden können. Selbst auf staatlicher Ebene, wo die Lebenshaltungskosten spürbar geringer sind, hat man die Notwendigkeit erkannt, den Krankenpflegern eine Zulage zu gewähren.
In diesem Kontext möchten wir daran erinnern, dass im Rahmen der Unterzeichnung des Bereichskollektivvertrages vom Dezember 2020 die Erfordernis, das sanitäre nichtärztliche Personal aufzuwerten, erkannt und protokolliert wurde. Wir pochen nun darauf, die prekäre Situation zum Anlass zu nehmen, Worten auch Taten folgen zu lassen.