Von: bba
Bozen – Die Sozialpartner der Bauarbeiterkasse der Autonomen Provinz Bozen haben aufgrund der angespannten Lage durch das Coronavirus mit ersten Entscheidungen zugunsten der Arbeiter und Unternehmer im Bausektor reagiert.
Für die Unternehmen sind die Zahlungen für die Monate Februar und März auf Ende Mai 2020 aufgeschoben. Die aufgeschobenen Zahlungen können sodann auch noch in maximal vier Raten, ohne Zinsen und Sanktionen, aufgeteilt werden. All dies hat keinen Einfluss auf die Ordnungsmäßigkeit des DURC. Es müssen aber die Meldungen weiterhin innerhalb der üblichen Fälligkeiten übermittelt werden. „Es ist sicherlich ein kleiner aber wichtiger Schritt, um unsere Unternehmen zumindest in finanzieller Hinsicht etwas zu entlasten“, so der Präsident Markus Bernard. Für die Arbeiter gibt es eine Vorverlegung der Auszahlungen. Dies gilt zuerst für die Auszahlung des Bauberufsalters, das um einen Monat auf Anfang April vorverlegt wurde. Die Bauarbeiterkasse
ist derzeit dabei, die Zahlungen vorzubereiten, damit sie bis Ende der kommenden Woche auf den Konten der Bauarbeiter sind. Innerhalb 30. April 2020 folgt dann eine außerordentliche Auszahlung der Hinterlegungen, und zwar jener, welche für die Monate Oktober bis Dezember 2019 einbezahlt wurden. „Das sind alles Maßnahmen, mit denen man versucht, den Arbeitern finanziell unter die Arme zu greifen“, unterstreicht Vizepräsident Giuseppe Terranova. Einen weiteren wichtigen Schritt haben die lokalen Sozialpartner bei den Lehrlingen gemacht. Lehrlinge haben kein Recht auf die Lohnausgleichskasse und stünden deshalb für den Fall, dass das Unternehmen die Tätigkeit aufgrund des Covid-19 Coronavirus einstellen muss, ohne Lohn da.
Die Sozialpartner unseres Landes – Baukollegium, LVH.APA, CNA/SHV, die Fachgewerkschaften der CGIL, Cisl und UIL und der ASGB – haben darum beschlossen, dass die Bauarbeiterkasse den Lehrlingen eine Entschädigung ausbezahlt, welche dem Lohnausgleich des NIFS/INPS entspricht. Das entsprechende Ansuchen wird vom Unternehmen gemacht und die Leistung kann ab dem 16. März 2020 für maximal neun Wochen beantragt werden. „Eine Initiative, die den fast 1.000 Lehrlingen im Bausektor zugutekommt und auch ihnen in diesen harten Zeiten einige finanzielle Ressourcen garantiert“, meint der Direktor Raimund Fill.