Von: mk
Bozen/Trient – Der Verwaltungsrat der Brennerautobahngesellschaft hat am heutigen Montag unter dem Vorsitz von Präsident Hartmann Reichhalter die Vorgangsweise im Covid-19-Ausnahmezustand für die nächsten zwei Monate abgesteckt. Das Ziel der Gesellschaft besteht darin, den Betrieb der Autobahn zu gewährleisten und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Daher wurde bei der heutigen Sitzung der dafür notwendige Personalbedarf definiert und wo möglich Telearbeit genehmigt.
Die neuen Dienstpläne gewährleisten die höchsten Sicherheitsstandards für die Mitarbeiter bei der Arbeit und vertretbare Zeiträume der Isolation für die Mitarbeiter zuhause. Der Anspruch, das Personal soweit als möglich von seinem Arbeitsplatz abzuschirmen, erfordert die Anwendung der Ordentlichen Lohnausgleichskasse (CIGO). Diese wird von der Brennerautobahngesellschaft für die Kurzarbeit zu 30 und 50 Prozent angewandt und hat – wie in den vergangenen Tagen mit den Gewerkschaftsvertretern vereinbart – eine Gültigkeit von neun Wochen. „Dies ist der einzige gangbare Weg, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und gleichzeitig soweit als möglich ein regelmäßiges Einkommen zu gewährleisten“, erklären Präsident Hartmann Reichhalter und Geschäftsführer Diego Cattoni. „Die minimale Anwesenheit der Mitarbeiter an ihrem gewohnten Arbeitsplatz, der regelmäßig desinfiziert wird, dient der Sicherheit.“
Die Reduzierung der diensthabenden Mitarbeiter ohne Auswirkungen auf den Betrieb der Autobahn ist nur angesichts eines Verkehrsrückganges um mittlerweile durchwegs 50 Prozent möglich, mit Spitzen bis zu über 70 Prozent. Bereits am 24. Februar hatte die Brennerautobahngesellschaft erste Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit getroffen. Vorsorglich sind zunächst aufgrund ihres Gesundheitsprofils gefährdete Mitarbeiter bei voller Bezahlung beurlaubt worden. Die Gesellschaft hat die Zahl der diensthabenden Mitarbeiter schrittweise zurückgefahren, um persönliche Kontakte zu vermeiden – bis hin zum absolut notwendigen Personalbedarf für den Betrieb der A22.
Der heute genehmigte Notfallplan bestätigt die Überlegungen der vergangenen Wochen: so wenig Präsenz vor Ort wie nur möglich und Aufteilung der Mitarbeiter in isolierte Teams. Den anwesenden Mitarbeitern am Gesellschaftssitz in Trient steht jeweils ein eigenes Büro zur Verfügung. Für die Arbeiter entlang der Autobahnstrecke sind hingegen die Turnusse angepasst und Verhaltensregeln erlassen worden, sodass die Anwesenheit mehrerer Menschen in engen Räumen wie etwa Umkleidekabinen vermieden werden kann.
Die Brennerautobahngesellschaft hat stets für ihre Mitarbeiter in die ordentliche Lohnausgleichskasse eingezahlt und bis dato noch nie davon Gebrauch gemacht.