Von: luk
Bozen – Der Plan für Wiederaufbau und Resilienz (PNRR) und das neue Vereinfachungsdekret zielen darauf ab, Investitionen und Projekte zügig umzusetzen. Dies betrifft auch die öffentliche Verwaltung und bringt einige Änderungen mit sich, insbesondere im Bereich der Digitalisierung und der gemeinsamen Nutzung von Datenbanken.
Für die erfolgreiche Umsetzung der Digitalisierung ist eine Vereinfachung und Neugestaltung vieler Verfahren unumgänglich. So sieht das Vereinfachungsdekret vor, dass die Kommunikation zwischen der öffentlichen Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen demnächst auf digitalem Weg erfolgen muss. Dabei wird auf eine digitale Plattform zurückgegriffen, die eine digitale Identität aller Benutzerinnen und Benutzer voraussetzt.
Weiters sieht das Dekret vor, dass zahlreiche Datenbanken der öffentlichen Verwaltung vernetzt und die Daten untereinander ausgetauscht werden, beispielsweise jene des Führerscheinregisters, der Datenbank der staatlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (ISEE) oder des zentralen Melderegisters (ANPR) mit dem standesamtlichen Register, an welches zeitnah alle italienischen Gemeinden angeschlossen und auch die Gemeindewahllisten hinzugefügt werden.
Persönliche Daten müssen der öffentlichen Verwaltung im Sinne des Once-Only-Prinzips lediglich einmal mitgeteilt werden. Die Ämter greifen bei Bedarf auf gemeinsam genutzte Datenbanken zu und besorgen sich somit alle notwendigen Informationen. Für die Bürgerinnen und Bürger führt diese Interoperabilität der Datenbanken zu Zeit- und Kostenersparnissen.
Durch die Digitalisierung vieler Dienste spart die öffentliche Verwaltung Kosten und Arbeitskräfte ein. Auch die lokale Verwaltung ist dazu angehalten, diese freiwerdenden Ressourcen für andere Aufgaben zu nutzen und auf derzeit wichtige Schwerpunkte umwälzen. Gleichzeitig wird die Einrichtung von professionellen Anlaufstellen notwendig, damit die Digitalisierung auf allen Ebenen erfolgreich umgesetzt wird und sich die Bürgerinnen und Bürger bei Unklarheiten und Problemen fachkundige Unterstützung holen können.
Diejenigen Bürgerinnen und Bürger, welche noch über keine digitale Identität verfügen, können sich an die dafür zuständigen Stellen wenden, zum Beispiel an den Bereich Digitale Dienste der Handelskammer Bozen. Außerdem sieht das Dekret vor, dass der Zugang zur digitalen Plattform vorerst an eine andere Person, welche bereits über eine digitale Identität verfügt, delegiert werden kann.