Von: luk
Bozen – Für die Ticketbefreiungen aus Einkommensgründen können die Bürgerinnen und Bürger eine Eigenerklärung abgeben, die das Wirtschafts- und Finanzministerium in Rom regelmäßig überprüft.
Bei Abweichungen muss der Sanitätsbetrieb die zu Unrecht nicht bezahlen Ticketbeträge sowie eine Verwaltungsstrafe einfordern, was aktuell geschieht.
In diesen Tagen erhalten betroffene Bürgerinnen und Bürger – rund 2.350 für die Jahre 2014 und 2015 – ein Schreiben vonseiten des Sanitätsbetriebes mit der Zahlungsaufforderung für die Differenz bzw. für die Verwaltungsstrafe.
Für Rückfragen und Klärungen hat der Sanitätsbetrieb eigene Info-Nummern eingerichtet. Der verantwortliche Abteilungsdirektor Martin Matscher erinnert daran, dass die Eigenerklärungen für Ticketbefreiungen aus Einkommensgründen wirtschaftliche Vergünstigungen ermöglichen und deshalb sorgfältig jedes Jahr auszufüllen sind.
Nach abgeschlossener Überprüfung der Eigenerklärungen hat das Ministerium allen Sanitätsbetrieben die Listen jener Bürgerinnen und Bürger übermittelt, bei denen die Eigenerklärung nicht mit dem Einkommen laut Steuererklärungen übereinstimmt (Ticketbefreiungen E01/Arbeitslosigkeit und E21/zu Lasten lebende Kinder). Sanitätsbetrieb und Verbraucherzentrale bedauern die Zeitverzögerung: „Leider sind diese Daten dem Betrieb vom Ministerium erst jetzt zugestellt worden. Die gesetzlichen Bestimmungen müssen jedoch eingehalten werden, weshalb ev. Nachforderungen und Verwaltungsstrafen unumgänglich sind.“
Auch Walther Andreaus, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol, erinnert daran, dass – wie bereits mitgeteilt – die Bürgerinnen und Bürger unbedingt ihre Einkommenssituation überprüfen müssen: „Auch wenn z.B. in einem Jahr die Einkommenssituation oder die Familienzusammensetzung eine Ticketbefreiung ermöglicht, kann dies im Jahr darauf anders sein. Die Höchstgrenzen bzw. die diesbezügliche Familienzusammensetzung muss jede Person selbst im Auge behalten, damit solche – meist unbeabsichtigte – Falscherklärungen nicht mehr vorkommen. Wir erinnern daran, dass bei Falscherklärungen nicht nur die Differenz zu bezahlen ist, sondern auch eine Verwaltungsstrafe. Leider lässt das Gesetz auch keinen Spielraum für Kulanz für grenzwertige Situationen.“ Je schneller die Strafe bezahlt wird, umso geringer fällt sie aus.
Für Informationen können wurden folgende Info-Hotlines eingerichtet:
Bozen Tel. 0471 909159
Brixen Tel. 0472 813640
Meran Tel. 0473 496703
Bruneck Tel. 0474 586502