Anlagen mit Biomasse erhalten keine Beiträge mehr

Energieeinsparung: Neuheiten bei den Landesbeiträgen

Mittwoch, 16. Januar 2019 | 11:56 Uhr

Bozen – Seit Jahresbeginn ist es wieder möglich, um einen Beitrag für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen anzusuchen. Die dafür erforderlichen Formblätter sind online auf der Webseite des Amtes für Energieeinsparung erhältlich. Dabei gibt es einige Neuerungen, wie die Verbraucherzentrale Südtirol erklärt.

Seit 2019 neu: die Gesuche müssen innerhalb 31. Mai eingereicht werden. Sie werden chronologisch nach Eingang genehmigt, bis die verfügbaren Mittel erschöpft sind. Wer sicherstellen möchte, in den Genuss des Landesbeitrages zu kommen, sollte somit keine Zeit verstreichen lassen.

Für folgende Leistungen kann auch weiterhin um einen bis zu 50-prozentigen Beitrag angesucht werden.

• Wärmedämmung von Dächern, Außenmauern, obersten und untersten Geschossdecken, Terrassen und Lauben an bestehenden Gebäuden
• Austausch von  Fenster und Fenstertüren
• Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
• Energetische Sanierung einzelner Baueinheiten
• Hydraulischer Abgleich bestehender Heiz- und Kühlanlagen

Kondominien aufgepasst: Kondominien mit mindestens fünf Baueinheiten erhalten für manche Maßnahmen sogar bis zu 70 Prozent Beitrag.

Was reduziert wurde

Reduziert wurde der Beitrag hingegen für die nachfolgenden Maßnahmen. Für diese ist nur mehr ein Beitrag im Ausmaß von 40 Prozent der anerkannten Kosten erhältlich.

• Einbau von thermischen Solaranlagen
• Einbau von Wärmepumpen

Der Landesbeitrag für folgende Maßnahmen wurde hingegen gestrichen

• Einbau von automatisch beschickten Heizanlagen für feste Brennstoffe (Pellets-, Hackgutanlagen)
• Einbau von Stückholzvergaserkesseln

Änderungen bringt die neue Richtlinie zum Teil auch im Bereich der anerkannten Kosten mit sich. Einige wurden reduziert, andere wiederum neu eingeführt, wie jene für die Energieaudits bei Kondominien mit mindestens fünf Baueinheiten.

Hilfreiche Informationen

Weitere Infos rund um die Förderungen sind in den verschiedenen kostenlosen Infoblättern der Verbraucherzentrale Südtirol enthalten. Diese sind über das Internet (www.verbraucherzentrale.it), beim Verbrauchermobil, im Hauptsitz und den Außenstellen erhältlich.

Alternativ zu den Infoblättern bietet die Verbraucherzentrale eine technische Bauberatung, welche jeweils montags von 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr telefonisch unter 0471/301430 zur Verfügung steht. Bei Bedarf können auch persönliche Fachberatungen vereinbart werden (Anmeldung erforderlich!).

Von: luk

Bezirk: Bozen