Junglandwirte äußern sich zum Wolfsmanagement

“Entnahmen vereinfachen”

Montag, 06. Mai 2019 | 12:43 Uhr

Bozen – Die Junglandwirte aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südtirol fordern politisches Handeln für ein zukunftsfähiges Wolfmanagement in Europa.

“Die Weidetierhaltung hat in Europa eine jahrhundertelange Tradition. Die Haltung der Tiere in verschiedenen Landschaftsformen wie Almen, Weiden, Deichen oder auch Wäldern prägt das Bild der Regionen. Jeder Wandel in der landwirtschaftlichen Nutzung verändert auch das Erscheinungsbild der Landschaften, so dass der Fortbestand der Kulturlandschaften und damit auch die Attraktivität der ländlichen Räume direkt von der Landwirtschaft abhängen. Zudem schafft die Weidetierhaltung eine erhöhte Biodiversität und ist damit elementarer Bestandteil des Naturschutzes”, erläutern die Junglandwirte.

Aufgrund der engen Besiedlung in Teilen des Europäischen Gebiets führe die Ausbreitung der Wölfe zwangsläufig zu einem Zusammentreffen von Wolf und Mensch bzw. Nutztier. Diese Entwicklung stelle die Landwirte in Europa vor enorme Herausforderungen. “Aus Angst vor Wolfsangriffen lassen sie ihre Tiere immer seltener auf Almen, Weiden oder Deichen übersommern. Dies ist dem Schaden der Tiere geschuldet, der auch für die Bauern einen wirtschaftlichen Schaden bedeutet. Zum anderen ist die psychische Belastung der Landwirte enorm hoch, die eigene Herde nach einem Wolfsangriff zu finden.” Dabei dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass überlebende Tiere nach einem Wolfsangriff verstört sind und die Herde nicht mehr händelbar ist. “Infolgedessen werden insbesondere die Almflächen aufgelassen, was gravierende Auswirkungen auf den Tourismus und in einigen Gebieten sogar die gesamte Berglandwirtschaft hat. Des Weiteren wird durch fehlende Beweidung der Deiche durch Schafe der Küstenschutz in erheblichen Maße gefährdet”, so die Junglandwirte.

Im Rahmen des vergangenen Vier-Länder-Junglandwirtetreffens vom 20.-21. September 2018 in Berlin haben die Vertreter der Landjugenden bzw. Jungbauernschaften aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südtirol ihre Bedenken in Bezug auf die Wolfsansiedelung in Europa geäußert und diesbezüglich Forderungen erarbeitet.

“Der Schutzstatus des Wolfes (canis lupus) muss in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Berner Konvention gesenkt oder mit weiteren Ausnahmeregelungen für bestimmte Populationen erweitert werden.” Die Junglandwirte aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südtirol setzen sich für ein wissenschaftlich fundiertes und sinnvolles Management der Wolfsbestände in Europa ein. Durch die Senkung des Schutzstatus des Wolfs ermögliche man den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein angepasstes Wolfsmanagement auf die gegebenen Herausforderungen. “Im Dialog mit Jägerschaft und Experten muss entschieden werden, ob und welche Obergrenze regionsspezifisch sinnvoll ist. Dabei muss die Umsetzbarkeit, insbesondere für die Jäger, zwingend gegeben sein.”

“Die rechtssichere Entnahme von auffälligen Wölfen muss vereinfacht werden und bedarf hierfür neue unbürokratische Verfahren. Die Regulierung des Wolfsbestandes darf nicht wahllos erfolgen, sondern muss die sozialen Strukturen des Rudels beachten und sich auch zu Nutzen machen. Junge Tiere lernen von den Leittieren. Sobald ältere Tiere des Rudels Weidezäune als Grenze ihres Reviers respektieren, geben sie dies an die jungen Tiere weiter. Andersrum müssen Wölfe, die verhaltensauffällig sind, entnommen werden. Dies ist der Fall, wenn sich Wölfe ohne Scheu Wohngebieten nähern oder verstanden haben, wie man einen Zaun überwindet und somit regelmäßigen Schaden an Weidetieren anrichten können. Für diese grundsätzliche Entnahme müssen unbürokratische Verfahren entwickelt werden, welche eine Rechtssicherheit für die Jäger gewährleisten”, heißt es weiter.

Herdenschutzmaßnahmen müssten vollständig gefördert werden und dürfen nicht per se als Voraussetzung für Schadenausgleichansprüche gelten. “Für tierhaltende Landwirte ist der Tierbestand die wirtschaftliche Grundlage des Betriebs. Allein aus diesem Grund treffen Landwirte präventive Herdenschutzmaßnahmen, dort wo sie möglich sind, um einen Wolfsangriff zu verhindern. Die Kosten dieser Vorsorgemaßnahmen sollten vollständig gefördert werden. Doch in einigen Fällen können präventive Herdenschutzmaßnahmen aufgrund von regionalen Gegebenheiten oder Betriebsstrukturen nicht durchgeführt werden. So können Weidezäune beispielweise in steilen Almen oder Deichen aufgrund der Beschaffenheit und Weitläufigkeit nicht errichtet werden. Des Weiteren muss man in Bergregionen auch den Tourismus und im Speziellen den Wintersport berücksichtigen, der eine Installation von Zäunen ausschließt. Für Landwirte mit mehreren Herden oder auf Wanderschaft ist die Installation eines Weidezauns ebenfalls keine Option. In solchen Fällen können Herdenschutzhunde eine Lösung sein, wobei nicht außer Acht gelassen werden darf, dass diese Tiere mit Haushunden nicht zu vergleichen sind. Herdenschutzhunde sind zum einen sehr kostenintensiv in Anschaffung und Ausbildung und zum anderen können sie bei mangelnder oder fehlender Ausbildung im Welpenalter für Menschen und andere Tiere gefährlich werden.[4] Aufgrund der vorherigen genannten Probleme sprechen sich die Junglandwirte aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südtirol dafür aus, in Regionen, wo keine Herdenschutzmaßnahmen möglich sind, sogenannte Weidetierschutzgebiete einzurichten. In diesen Schutzgebieten sollen Wölfe vereinfacht entnommen werden dürfen, um die zukünftige Weidetierhaltung sicherzustellen”, erklären die Junglandwirte.

Landwirte dürften die Kosten der Wolfsrückkehr zudem nicht alleine tragen und müssen nach einem Wolfangriff auf die Herde angemessen entschädigt werden. “Landwirte dürfen für den Wunsch der Gesellschaft und Politik, den Wolf in Europa wieder zu etablieren, nicht das Nachsehen haben. Aus diesem Grund sollten die Verluste eines Wolfsangriffs angemessen ausgeglichen werden. Doch der Verlust eines Tieres ist mit einem monetären Wert schwer zu fassen, da viele Faktoren berücksichtigt werden müssen. So muss bei der Bemessung des Schadens nicht nur der Tierwert, sondern auch der Zuchtwert eines Tieres in Betracht gezogen werden. Zudem entfällt das Tier über mehrere Jahre und das Risiko der Integration neuer bzw. fremder Tiere in die Herde kann nicht bemessen werden. Die Junglandwirte aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südtirol empfehlen sich bei der Bemessung der Schadenzahlungen am Marktpreis des Tieres orientieren”, heißt es.

“Schadenszahlungen müssen auf alle durch den Wolfsangriff verletzten und getöteten sowie fehlenden Tiere der Herde ausgeweitet werden. Die Schadenszahlungen greifen momentan ausschließlich für die Tiere, die beim Angriff getötet oder verletzt wurden. Nicht jedoch für diese, die von der Herde weggelaufen oder in Folge des Wolfsangriffs anderweitig, beispielsweise durch einen Absturz in Bergregionen oder Fehlgeburten, gestorben sind. Diese Regelung ist für die Landwirte nicht hinreichend und muss umgehend angepasst werden. Zudem müssen die Schadenszahlungen national einheitlich gestaltet werden und dürfen nicht an die Herdenschutzmaßnahmen gekoppelt sein”, so die Junglandwirte.

“Landwirte müssen durch die Beweislast-Umkehr entlastet werden. Derzeit muss nach einem Angriff auf die Herde eindeutig nachgewiesen werden, dass es sich um einen Wolf gehandelt hat. Dies ist für die Landwirte nicht tragbar, denn die Gutachter sind durch die steigenden Übergriffe überlastet, wodurch es zu Verzögerungen der Schadenausgleichzahlungen kommt. Wir als Junglandwirte fordern, dass bei Übergriffen auf die Herde zukünftig die Beweislast-Umkehr gilt. Das bedeutet, es muss eindeutig und zeitnah nachgewiesen werden, dass kein Wolf für den Schaden verantwortlich ist. Auf diese Weise stellt man sicher, dass Landwirte nach einem Vorfall keine zusätzliche psychische Belastung zugemutet wird”, so die Junglandwirte.

“Wolfshybriden müssen vollständig aus den Rudeln entnommen werden”, so eine weitere Forderung. “Verpaarungen von Wolf und Hund müssen weiterhin streng unterbunden und Wolfshybriden schnellst möglichst aus den Rudeln entnommen werden. Außerdem werden sie in den Schadenszahlungen an die Landwirte im Falle eines Angriffs auf die Herde nicht berücksichtigt. Dies kann zu einer großen finanziellen Belastung werden und ist somit nicht akzeptabel für die Landwirte.”

“Derzeit sind verschiedene juristische Fragen auf nationaler Ebene noch in der Diskussion. Grundsätzlich müssen Landwirte von straf-, polizeilich-, zivilrechtlicher Verantwortung befreit sein, wenn die Herde aufgrund eines Wolfsangriffs einen Schaden verursacht. In diesem Fall muss der Versicherungsschutz gegeben sein. Zudem braucht es ein flächendeckendes und international vernetztes Beratungsnetz für Landwirte und Bevölkerung. Landwirte müssen sich objektiv und für ihren Betrieb maßgeschneidert über mögliche Maßnahmen informieren können. Die Bevölkerung soll durch Öffentlichkeitsarbeit über die Herausforderungen bei der Rückkehr des Wolfes und korrekte Verhaltensweisen beim Zusammentreffen mit einem Wolf aufgeklärt werden. Dieses Beratungsnetz muss kostenfrei nutzbar und staatlich organisiert sein.” Die Junglandwirte aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südtirol fordern ein sofortiges Handeln von der Politik, um ein zukunftsfähiges Wolfsmanagement in Europa zu gewährleisten. Durch die Senkung des Schutzstatus des Wolfs könne auch weiterhin eine sichere Weidetierhaltung gewährleistet werden. Es gelte vorausschauend Maßnahmen zu ergreifen, um den (Jung-)Landwirte Planungs- und Rechtssicherheit zu geben.

Von: luk

Bezirk: Bozen