„So früh wie möglich Arbeitsluft schnuppern“

Erste Berufserfahrungen ab 14 – lvh ist dafür

Donnerstag, 22. Juni 2023 | 14:12 Uhr

Bozen – Der lvh.apa unterstützt die Idee, jungen Menschen bereits ab dem Alter von 14 Jahren erste Berufserfahrungen zu ermöglichen. Diese wertvolle Orientierungsmöglichkeit kann ihnen helfen, frühzeitig Einblicke in die Arbeitswelt zu gewinnen und eine fundierte Entscheidung über ihre zukünftige Berufswahl zu treffen.

Gemäß den Arbeitsgesetzen in der Europäischen Union ist die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren untersagt. Dennoch gibt es Ausnahmen, die es ermöglichen, Kinder unter 15 Jahren in bestimmten Bereichen wie kulturellen, künstlerischen, sportlichen oder werbebezogenen Veranstaltungen zu beschäftigen. In Italien müssen die Mädchen und Burschen das 15. Lebensjahr vollendet haben, ehe sie ein Arbeitsverhältnis oder Praktikum eingehen können. Landesrat Philipp Achammer hat vor wenigen Wochen zu dieser Thematik bei Arbeitsministerin Marina Elvira Calderone vorgesprochen. Ziel sei es, den jungen Menschen bereits mit 14 Jahren Orientierungspraktika anzubieten.

Der lvh, der sich für die Förderung von jungen Talenten einsetzt, spricht sich für dieses Vorhaben aus. „Die frühzeitige Einbindung in die Arbeitswelt bietet den Jugendlichen zahlreiche Vorteile. Sie erhalten die Möglichkeit, unterschiedliche Berufssparten kennenzulernen und herauszufinden, welche Interessen und Fähigkeiten sie haben. Dies hilft ihnen, eine fundierte Entscheidung über ihre zukünftige Berufswahl zu treffen. Insofern ist es sehr sinnvoll, dass die Jugendlichen so früh wie möglich Arbeitsluft schnuppern können“, betont lvh-Präsident Martin Haller. Die ersten Berufserfahrungen sollten sowohl im Rahmen von Sommerjobs als auch im Rahmen der Grundstufe bereits mit 14 Jahren möglich sein. Der lvh unterstreicht außerdem, dass auch die Lehre ab 14 Jahren angedacht werden sollte.

Die Beschäftigung von jungen Menschen ab diesem Alter bringt auch Vorteile für die Unternehmen mit sich. Auf diese Weise können Betriebe frühzeitig talentierte Nachwuchskräfte identifizieren und langsam an die Arbeitswelt heranführen. Durch die Unterstützung und Förderung von Jugendlichen kann der Fachkräftemangel auf lange Sicht abgemildert werden. „Der Jugend- und Arbeitsschutz muss natürlich oberste Priorität haben. Die Arbeitgeberinnen und -geber haben die Aufgabe sicherzustellen, dass die jungen Menschen in einer sicheren und angemessenen Umgebung arbeiten und dass ihre Rechte und Bedürfnisse geschützt werden. Zudem erwarten wir nicht, dass die jungen Leute acht Stunden arbeiten. Es geht vielmehr darum, dass sie in angemessener Zeit selbst probieren, testen und Erfahrungen sammeln dürfen“, unterstreicht Haller.

Von: mk

Bezirk: Bozen