Die Zusatzpensionen reichen laut EU-Rechnungshof nicht

EU-Rechnungshof warnt vor Problemen bei Zusatzpensionen

Mittwoch, 21. Mai 2025 | 22:48 Uhr

Von: apa

Der EU-Rechnungshof (ERH) warnt in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht vor großen Problemen bei Zusatzpensionen: Der EU sei es bisher nicht gelungen, den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge sowie die sogenannte Europarente ausreichend voranzutreiben. Österreich liegt laut Bericht bei der betrieblichen Altersversorgung mit einem Wert von 5,5 Prozent des BIP im Jahr 2023 im unteren Drittel der EU-Länder, sei aber grenzüberschreitend gut vernetzt.

Die EU-Länder sind zwar grundsätzlich für die Pensionen und Renten zuständig. Da die staatlichen Rentensysteme in vielen EU-Ländern Schwierigkeiten hätten, angemessene Pensionen zu gewährleisten, habe die EU Regeln für betriebliche Rentenfonds festgelegt und die Grundlagen für eine EU-weite private Altersvorsorge geschaffen, so der Bericht. Vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung sei es der EU-Kommission und der Europäischen Aufsichtsbehörde für Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung (EIOPA) aber nicht gelungen, diesen zu wesentlicher Bedeutung zu verhelfen.

Mihails Kozlovs, das für den Bericht zuständige Mitglied des Rechnungshofs, fordert daher “zusätzliche Schritte, um diese Formen der Altersvorsorge zu stärken”. “In den Volkswirtschaften der EU, die mit demografischen und haushaltspolitischen Herausforderungen konfrontiert sind, dürfte die zusätzliche Altersvorsorge zunehmend an Bedeutung gewinnen”, betonte er in der Pressekonferenz, und fordert daher die Kommission auf, die Gründe für das Scheitern des europäischen Rentenprodukts zu bewerten. Weiters solle die EIOPA die Wirksamkeit ihrer Instrumente überprüfen.

Österreich grenzüberschreitend gut vernetzt

Österreich liegt laut ERH bei der betrieblichen (und privaten beschäftigungsbezogenen) Altersversorgung mit einem Wert von 5,5 Prozent des BIP im Jahr 2023 im unteren Drittel der EU-Länder. Spitzenreiter sind Dänemark (fast 200 % des BIP) und die Niederlande (fast 150 % des BIP). Das österreichische Volumen liegt 2023 bei 26 Mrd. Euro und damit im EU-Mittelfeld. Mit Stand 2023 waren in Österreich acht Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung tätig und insgesamt 947.204 Leistungsempfänger registriert.

Österreich sei im Vergleich zu anderen EU-Ländern aber grenzüberschreitend gut vernetzt: eine österreichische Einrichtung bietet ihre Leistungen in drei weiteren Ländern (Liechtenstein, den Niederlanden und Deutschland) an. Umgekehrt sind auch drei europäische Einrichtungen (zwei aus Deutschland und eine aus Belgien) in Österreich tätig. Insgesamt unterstreicht der Bericht die Notwendigkeit, das Altersvorsorgesystem breiter aufzustellen. Dies gelte auch für Österreich.

Trotz mehrerer Initiativen der EU-Kommission spielen den EU-Prüfern zufolge derzeit weder grenzüberschreitende betriebliche noch europaweite Rentenprodukte eine ernstzunehmende Rolle auf dem EU-Markt für Zusatzpensionen. Die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung verwalteten Vermögenswerte in Höhe von rund 2,8 Billionen Euro und sicherten rund 47 Millionen Arbeitnehmer und Pensionisten ab. Grenzüberschreitend seien sie nach wie vor nur in wenigen Ländern aktiv.

Europarente wenig attraktiv

Die Europarente, auch PEPP (Pan-European Personal Pension Product) genannt, ist ein europaweit gültiges, privates Altersvorsorgeprodukt, und wurde im März 2022 geschaffen. Sie soll Arbeitnehmern ein alternatives Rentenprodukt bieten, in das im Falle eines Umzugs in ein anderes EU-Land weiterhin eingezahlt werden kann. Aufgrund mangelnder steuerlicher Anreize und der vorgeschriebenen Obergrenze von 1 Prozent für Kosten und Gebühren sei das Produkt jedoch nicht sonderlich attraktiv, so der ERH. Bisher sei daher nur ein einziges Produkt dieser Art auf dem Markt, mit weniger als 5.000 Sparern und Vermögenswerten von unter 12 Millionen Euro, das somit kaum in Anspruch genommen werde.

Die Prüfenden empfehlen daher der Kommission, ihre geplante Bewertung der Gründe für die mangelnde Nutzung des PEPP vorzuziehen und zu entscheiden, ob das PEPP-Projekt auf EU-Ebene fortgeführt, geändert oder beendet werden sollte. Weiters müsste die Transparenz bei Kosten und Renditen sowie die Bewertung systemischer Risken bei den Systemen der betrieblichen Altersvorsorge verbessert werden. Dem Bericht zufolge sind die Pensionssysteme sowohl für den Sozialversicherungsschutz als auch die Stärkung der Kapitalmärkte der EU von großer Bedeutung.

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