Von: bba
Bozen – Aufgrund des epidemiologischen Notstandes ist die Frist für das Ansuchen um einen Fahrkostenbeitrag von Ende März auf den 3. Juni verlängert worden. Noch bis zum 3. Juni 2020 können beim Landesamt für Personenverkehr die Ansuchen um Fahrkostenzuschüsse für das Jahr 2019 eingereicht werden, und zwar online mit digitalem Zugangsschlüssel SPID oder mit der aktivierten Bürgerkarte und Lesegerät. Die Ansuchfrist wurde aufgrund des epidemiologischen Notstandes von Ende März auf den 3. Juni verschoben. Der Spesenbeitrag richtet sich an Arbeitnehmende, die aufgrund der Fahrstrecke oder aufgrund der Arbeitszeiten nicht oder nur begrenzt auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen können.
Die Bearbeitung der 4328 Gesuche des Vorjahres wurde bereits abgeschlossen. Die Beiträge sind fast vollständig ausbezahlt. Das Land Südtirol hat dafür knapp 2,7 Millionen Euro investiert. Die durchschnittliche Beitragshöhe pro Person lag bei 600 Euro, die Höchstbeträge lagen bei 2000 Euro.
Kriterien: Wer hat Anspruch?
Anspruch auf den Fahrkostenbeitrag (Pendlerbeitrag) haben Arbeitnehmende, die an mindestens 120 Tagen im Jahr mehr als 18 Kilometer pro Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zurücklegen, und zwar auf einer Strecke, die von keinem öffentlichen Liniendienst mindestens im Halbstundentakt bedient wird. Dazu kommen weitere Kriterien, darunter die Entfernung zur nächsten Haltestelle von mehr als zehn Kilometern, die Nicht-Übereinstimmung von Arbeitszeiten mit den Bus- und Zugfahrplänen sowie längere Wartezeiten. Der Beitrag wird nicht gewährt, wenn das Bruttogesamteinkommen 50.000 Euro überschreitet oder wenn ein kostenloses Dienstfahrzeug genutzt wird. Beiträge von weniger als 200 Euro werden nicht ausbezahlt.
Antrag stellen
Der Antrag um den Fahrkostenbeitrag erfolgt wie bisher ausschließlich online mit digitalem Zugangsschlüssel (SPID oder aktivierte Bürgerkarte und Lesegerät).
Alle Informationen zu den Pendlerbeiträgen gibt es auf den Webseiten des Landes http://www.provinz.bz.it oder im Landesamt für Personenverkehr (Tel. 0471 415491 / 415492) sowie per E-Mail unter PendlerBeitraege@provinz.bz.it .