Von: mk
Bozen – Die Handelskammer Bozen hat drei Webinare zum Thema Schiedsgerichtsbarkeit für Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler organisiert. Dabei wurden verschiedene Aspekte wie die Beweisaufnahme, verschiedene Instrumente rund um die Streitschlichtung von Konflikten bei internationalen Geschäftstätigkeiten und innerhalb von Familienunternehmen vertieft. Anmeldungen für die abschließende Veranstaltung am 24. Jänner zu den Vergleichsverhandlungen im Schiedsverfahren sind unter www.wifi.bz.it möglich.
Das Schiedsgericht der Handelskammer Bozen bietet den Unternehmen schnelle, kostengünstige und flexible Verfahren zur Lösung von Konflikten mit nationalen und internationalen Geschäftspartnern. Der Auftrag an das Schiedsgericht kann in Form einer Schiedsklausel in einem zwischen den späteren Streitparteien abgeschlossenen Vertrag enthalten sein oder aber einem selbständigen Rechtsgeschäft entspringen, dem sogenannten Schiedsvertrag.
Im Vergleich zum Verfahren vor einem ordentlichen Gericht sind die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter in der Verfahrensgestaltung freier und flexibler als die Richterinnen und Richter eines staatlichen Gerichtes. Ebenso können die Parteien stärkeren Einfluss auf das Verfahren nehmen. Einzige Voraussetzung ist die einvernehmliche Einigung der Parteien.
Aus dieser Art der Prozessführung ergeben sich viele Vorteile für Unternehmen. Ein Beispiel zeigte Prof. Hubertus Schumacher von der Universität Innsbruck beim ersten Webinar im Oktober 2022 auf: Zeugen, die gegebenenfalls im Ausland ansässig sind, können mittels Video-Konferenz einvernommen werden. Das vermeidet längere Anfahrten und leistet somit einen Beitrag für die Umwelt, spart Zeit und erhöht die Bereitschaft der Teilnahme am Verfahren.
Beim Schiedsgericht der Handelskammer können die Parteien die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter selbst auswählen. Dank einer Vereinbarung mit dem Internationalen Schiedsgericht Wien VIAC können international renommierte Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter aus dem Wiener Verzeichnis gewählt werden. „Diese müssen ihre Unabhängigkeit und Neutralität gewährleisten“, erinnerte der Kassationsanwalt Prof. Marino Marinelli von der Universität Padua anlässlich der Auftaktveranstaltung.
Beim zweiten Webinar Mitte November 2022 unterstrich Prof. Fabrizio Marrella von der Universität Ca’ Foscari in Venedig die rechtlich verbindliche Wirkung der privaten Schiedsgerichtsbarkeit. Die Unternehmen können sich diese mit der Schiedsklausel selbst maßschneidern und entscheiden, welches länderspezifische Rechtssystem mit dort geltenden Regeln sowie Sprache bei Konflikten mit Geschäftspartnerinnen und -partnern Anwendung finden sollen.
Das Schiedsgericht ist auch für Konflikte innerhalb desselben Unternehmens interessant. Praktische Beispiele nannte bei der zweiten Veranstaltung Prof. Peter Agstner von der Freien Universität Bozen, welcher das Schiedsverfahren unter anderem bei der Gewinnaufteilung unter Gesellschaftern als mögliches Streitbeilegungsinstrument aufzeigte. Die Schiedsklausel ist in diesem Fall im Statut einzubauen.
Das abschließende dritte Webinar der Reihe findet am 24. Jänner 2023 auf der Plattform Zoom statt, anmelden können sich Interessierte unter www.wifi.bz.it. Vertieft werden die Schlichtungsmöglichkeiten vor und im Verlauf eines Schiedsverfahrens sowie die wichtigsten Neuerungen durch die jüngste Gesetzesreform. Referentinnen sind Prof.in Silvana Dalla Bontà von der Universität Trient und Prof.in Chiara Giovanucci Orlandi von der Universität Bologna.