Positive Entwicklung

Freie Fahrt für Fische in Südtirols Fließgewässern

Donnerstag, 19. April 2018 | 15:25 Uhr

Bozen – Fast alle Fische in Südtirols Fließgewässern sind auch Wanderfische, die intakte, durchgängige Gewässer als Lebensräume benötigen. Drei Landesdienste sorgen dafür.

Der Lebensraum in Südtirols Fließgewässern hat sich in den letzten Jahren verbessert. Das belegen die positiven Entwicklungen der Fischbestände. Wesentlicher Faktor dafür ist eine ungehinderte Fischwanderung, die für viele Arten überlebenswichtig ist. Um diese zu gewährleisten, setzt das Land Südtirol zusammen mit den Gemeinden und den Betreibern von E-Werken verschiedene Maßnahmen zur Durchgängigkeit der Fließgewässer. Landesagentur für Umwelt, Agentur für Bevölkerungsschutz und Landesamt für Jagd und Fischerei arbeiten zusammen, um intakte und gesunde Fließgewässer zu erhalten, die es Fischen erlauben, sich flußaufwärts zu bewegen.

Fischwanderung für gesunde Flüsse wichtig

Vor allem in der Fortpflanzungszeit legen Fließgewässerfische beachtliche Wanderrouten zurück, um ihre Laichgründe zu erreichen. Die Fischwanderung gleicht dabei einem Hindernislauf: Neben natürlichen Abstürzen gibt es zahlreiche Bauwerke wie Wehre, Sperren und Dämme. Diese sind für die Hochwassersicherheit von Kulturland und Siedlungen notwendig, unterbrechen aber oft die lebensnotwendigen Laichwanderungen der Fische. Hinzu kommen Stauseen oder Fassungsbauwerke, die für die Stromproduktion oder auch Wassernutzung in die Gewässer gebaut werden. Viele Wanderfische sind deshalb in ihrem Bestand gefährdet.

Nur die besten Schwimmer, das sind in Südtirol die Forellen, können Hindernisse bis zu maximal einem Meter Höhe überwinden. Für Jungfische oder Arten, die weniger gut schwimmen – beispielsweise die Mühlkoppe – kann ein viel kleinerer Gewässersprung schon zu einem Problem werden. Seit rund zwei Jahrzehnten werden in Südtirol diese Fakten bei  Wildbachverbauungsarbeiten mitberücksichtigt und auch bereits bestehende Bauwerke fischpassierbar umgestaltet.

Schutzmaßnahmen

Mit dem Wassernutzungsplan wird die Nutzung und der Schutz der heimischen Gewässer genau geregelt. Der am 19. August 2017 in Kraft getretene Plan legt unter anderem Kriterien für die verschiedenen Nutzungsarten, Bestimmungen für die Verbauung der Wasserläufe, für das Monitoring der Wasserqualität sowie Richtlinien für die Fischzucht und für hydrogeologische Risikozonen fest. Gemäß Wassernutzungsplan müssen jene Gewässerabschnitte definiert werden, in denen prioritär Maßnahmen für die Fischdurchgängigkeit zu treffen sind. E-Werke, die ein Wanderhindernis darstellen, müssen geeignete Fischtreppen einbauen, damit sie von den Fischen überwunden werden können.

Auch mit den Umweltgeldern, die in Südtirol Kraftwerksbetreiber von Großwasserableitungen sowie von kleinen und mittleren Konzessionen für Umweltmaßnahmen zu Gunsten der Ufergemeinden leisten müssen, wird in die Aufwertung der Wasserlebensräume investiert. Ein Teil von ihnen fließt in die Realisierung von Querbauwerken an Flussläufen und E-Werken, die die Fischpassierbarkeit garantieren.

Bevölkerung sensibilisieren

Am 21. April wird auch dieses Jahr der “Welttag der Fischwanderung” gefeiert. Dabei richtet sich alle Aufmerksamkeit auf die Wichtigkeit von offenen und intakten Flüssen und Bächen als Lebensräume und Verbindungselemente in der Landschaft. Auch das Land Südtirol macht mit. Mit einem Video-Beitrag auf der YouTube Seite des Landes, Playlist “Umwelt”, und einem Online-Quiz informieren Experten der Landesagentur für Umwelt, der Agentur für Bevölkerungsschutz und des Landesamtes für Jagd und Fischerei über Wasserlebensräume, Wildbachverbauung und Gewässerschutz in Südtirol.

Von: luk

Bezirk: Bozen