Von: mk
Bozen – Gute Nachrichten gibt es für Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe: Südtirols mitgliederstärkste Garantiegenossenschaft GARFIDI hat infolge der Notverordnung „Cura Italia“ per Verwaltungsratsbeschluss die kostenlosen Kreditgarantien aufgestockt. Zudem wurden unter anderem die Fälligkeiten von Garantien nach hinten verlegt, damit Unternehmen Zeit gewinnen und mögliche Liquiditätsengpässe leichter überbrücken können, wie GARFIDI mitteilt.
Die Corona-Krise fordert Unternehmen aller Branchen heraus, insbesondere was die finanzielle Situation betrifft. „Aufgrund von drohenden oder bereits eingetretenen Einnahmeneinbußen ist strategisches Handeln gefragt, um liquide zu bleiben“, so GARFIDI-Direktor Christoph Rainer. „Dazu gehört, sich frühzeitig Gedanken über einen möglichen Überbrückungskredit zu machen. Wir verstehen aber auch die Banken, die in dieser Zeit noch mehr Sicherheiten möchten als gewöhnlich. Deshalb weisen wir daraufhin, dass ab sofort kostenlose Garantien bis zu einer Kreditsumme von 40.000 Euro – und nicht wie bisher vorgesehen 35.000 Euro – gewährt werden können“, so Rainer.
„Diese Garantien bieten den Banken eine relativ unkomplizierte Absicherung von 80 Prozent des Risikos zu Gunsten jener Südtiroler Betriebe, die schnell zusätzliche Liquidität benötigen, etwa zur Zahlung von Lieferantenverbindlichkeiten, Geschäftsmieten usw., aber auch zur Abdeckung anstehender, die ansonsten bestehende Kontokorrent-Rahmen überschreiten würden. Wir gehen davon aus, dass für die kleineren Betriebe im Land gerade diese unmittelbare Antwort auf deren Liquiditätsengpässe hilfreich sein kann.“
Weiterhin gültig bleibt laut Rainer zudem die Maßnahme, dass die Kosten für Garantien im Zusammenhang mit Krediten von über 40.000 Euro um die Hälfte reduziert werden. Eine weitere Neuerung betrifft die Fälligkeiten: „Alle Garantien auf kurzfristige Kreditlinien mit Fälligkeit von heute bis einschließlich 30.9.2020 werden automatisch und einheitlich auf den 30. September 2020 nach hinten verlegt. Diese Maßnahme folgt den Vorgaben der Notverordnung „Cura Italia“ die alle Fälligkeiten von Kreditlinien auf dieses Datum verlegt. Schließlich ist GARFIDI dem Protokoll der Südtiroler Banken zur Stundung bzw. Verlängerung der Darlehen beigetreten womit den Banken eine schnelle und unbürokratische Durchführung erleichtert wird.