Kritik des ASGB

Gemeinde Meran schafft Energiesparen durch Bau von Wintergärten ab

Dienstag, 30. April 2019 | 17:05 Uhr

Von: mk

Bozen – Als „Wintergarten des kleinen Mannes“ wird der energetische Wintergarten mit einer Fläche unter neun Quadratmetern (oder acht Prozent der Wohnungsfläche) auch bezeichnet, weil er im Einklang mit den Vorgaben des Landesraumordnungsgesetzes vielen Privathaushalten helfen würde, im Winter kalte Außenfassaden passiv aufzuwärmen, und so effektiv teure Energiekosten einzusparen, ohne dabei neue Baukubatur zu bilden – eine Maßnahme also, die einerseits vom Land angeregt und andererseits vom Staat über Steuerabschreibungen sogar weitreichend gefördert wird.

„Doch ausgerechnet jene Stadt, die sich immer als besonders umweltbewusst gibt, hat einigen ihrer Bürger seit Winterbeginn ein Ei gelegt: Meran. Das Bauamt macht keine Unterschiede: Kleine Wintergärten werden bei dem Antrag um eine Baugenehmigung kurzerhand wie große Neubauten behandelt, obwohl sie weder neue Kubatur bilden noch die Ansicht des Gebäudes beeinträchtigen“, kritisiert Christian Peintner vom ASGB Wohnbau in einer Aussendung.

Wer einen energiesparenden Wintergarten beantragen möchte, bekomme vom Bauamt der Gemeinde Meran auf mehrere Anfragen hin ein Buch mit sieben Siegeln in die Hand gedrückt. „Neben der Finanzierung, den Auflagen laut Raumordnungsgesetz über die Wärmedämmung, den Richtlinien des Landes über die Eigenschaften, ist auch die Meraner Gemeindebauordnung über die Ästhetik einzuhalten. So weit so gut. Doch als ob das nicht genug wäre, ist eine neue ebenso rigide wie unverständliche Regelung dazugekommen, die wohl kaum jemand einhalten kann und den Wintergarten des kleinen Mannes in Zukunft praktisch unmöglich macht: Vorab verlangt die Gemeinde – und nur die Gemeinde Meran – die Zustimmung aller Miteigentümer (1000 Tausendstel des Kondominiums), was den Todesstoß für das Energiesparen bedeutet“, meint Peintner. Was für das Bauamt sicher bequem sei, bedeute für den Umweltschutz eine „Katastrophe“, da sich viele Bürger „diesen Spießrutenlauf verständlicherweise nicht antun wollen“.

Konkret bedeutet die Regelung: Auch der letzte der Nachbarn bzw. Hausbewohner des ganzen Kondominiums – sogar jeder Garagenbesitzer – muss vorab seine schriftliche Zustimmung zum Bau eines einzigen Wintergartens bzw. Veranda erteilt haben, ansonsten wird die Baugenehmigung und damit auch das Energiesparen strikt abgelehnt. „Wer tut sich das noch an? Auch die Techniker sind befremdet. Die Gemeinde unterscheidet nicht einmal, ob die vordere Fassade oder eine von der Straße abgewandten Seite betroffen ist“, erklärt der ASGB.

Peintner meint: „Die Gemeinde soll beratend für den Umweltschutz arbeiten, und nicht ständig neue Hürden erfinden, um weniger Anträge bearbeiten zu müssen.“

Der ASGB verlangt nun vonseiten des Meraner Gemeinderates eine Begründung dieses Vorgehens und fragt, ob sich die Stadtregierung des Schadens (CO2-Ausstoss) an der Umwelt bewusst ist, wenn „Energiesparen durch Wintergärten in Zukunft nur mehr von wenigen Villenbesitzern und Hotels realisiert werden kann“.

 

Bezirk: Burggrafenamt